Einspruch gegen die Inhaftierung von Zeydan Karalar
Gegen die Inhaftierung des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Adana, Zeydan Karalar, wurde Einspruch erhoben. In der Einspruchsschrift wird darauf hingewiesen, dass die Anschuldigungen keine konkreten Beweise enthalten und Widersprüche in den Zeugenaussagen bestehen.
12punto
Der Bürgermeister der Stadtverwaltung Adana, Zeydan Karalar, war im Rahmen von Operationen gegen CHP-geführte Kommunen inhaftiert worden. Die Anwälte von Karalar erklärten in einem beim 8. Friedensstrafgericht Istanbul eingereichten Schriftsatz, dass die Vorwürfe, auf denen der Haftbefehl beruht, nicht durch konkrete Beweise gestützt seien. In dem Dokument wurden die Inkonsistenzen in der Aussage von Baki Nugay, der Karalar beschuldigt, hervorgehoben und erklärt, dass diese Anschuldigungen lediglich aus abstrakten Verleumdungen bestünden.
BETONUNG DER HALTLOSIGKEIT DER VORWÜRFE
In der Einspruchsschrift wurde darauf hingewiesen, dass keinerlei materielle Beweise für ein Treffen zwischen Baki Nugay und Karalar vorgelegt wurden. Es wurde dargelegt, dass Nugay in seiner Aussage keine konkreten Informationen zur Stützung seiner Vorwürfe bezüglich der Stadtverwaltung Seyhan geliefert habe und dass auch andere Zeugen ein solches Treffen nicht bestätigt hätten. Zudem wurde argumentiert, dass Karalar Baki Nugay lediglich als Bauunternehmer kenne und das behauptete Treffen nie stattgefunden habe.
In einem wissenschaftlichen Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Adem Sözüer wurde festgestellt, dass Baki Nugay kein Täter sei, der von der Kronzeugenregelung profitiere, sondern vielmehr die Position eines Geschädigten einnehme. Sözüer erklärte, dass die Festnahme von Karalar anstelle einer Vorladung zur Aussage rechtswidrig sei und die Vorgehensweise in diesem Prozess gegen geltendes Recht verstoße. Zudem wurde betont, dass HTS-Basisdaten und Belege über Geldabhebungen nicht direkt mit Karalar in Verbindung gebracht werden könnten und solche Annahmen keinen Beweiswert hätten.
Die Anwälte argumentierten, dass das Alter und der Gesundheitszustand von Karalar die Haftbedingungen zusätzlich erschwerten und die Maßnahme der Inhaftierung unverhältnismäßig sei. Es wurde darauf hingewiesen, dass Karalar als Bürgermeister einer bedeutenden türkischen Provinz eine unbescholtene Vergangenheit habe und andere Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle angewendet werden könnten.