Einspruch gegen die Freilassung von Serdar Öktem im Fall Sinan Ateş: Detail zum Strafmaß für das Verbrechen
Gegen die Freilassung unter gerichtlicher Aufsicht von Serdar Öktem, einem der Angeklagten im Fall der Ermordung des ehemaligen Vorsitzenden der Ülkü Ocakları (Stiftung für Bildung und Kultur) und Dozenten an der Hacettepe-Universität, Doç. Dr. Sinan Ateş, dessen Verfahren abgetrennt wurde, wurde Einspruch eingelegt.
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Nach vorliegenden Informationen legte der Staatsanwalt in dem Verfahren, in dem das 32. Schwurgericht von Ankara gestern das Urteil verkündete, Einspruch gegen die Entscheidung ein, den Angeklagten Serdar Öktem, dessen Verfahren abgetrennt worden war, unter gerichtlicher Aufsicht freizulassen.
In der Begründung des Einspruchs wurde dargelegt, dass angesichts der Art und Beschaffenheit des Öktem zur Last gelegten Verbrechens der „Beihilfe zum vorsätzlichen Mord durch Planung“, des Vorhandenseins konkreter Tatsachen, die auf einen dringenden Tatverdacht hindeuten, sowie des im Gesetz für das vorgeworfene Verbrechen vorgesehenen Strafmaßes die Maßnahmen der gerichtlichen Aufsicht als unzureichend erachtet werden.
In dem Einspruch, in dem auch auf die Fluchtgefahr des Angeklagten hingewiesen wurde, wurde die Aufhebung des Freilassungsbeschlusses und die Verhaftung des Angeklagten gefordert.
VERFAHREN WAR ABGETRENNT WORDEN
Im Prozess gegen 22 Angeklagte wegen der Ermordung des ehemaligen Vorsitzenden der Ülkü Ocakları (Stiftung für Bildung und Kultur) und Dozenten an der Hacettepe-Universität, Doç. Dr. Sinan Ateş, war gestern das Urteil verkündet worden. Dabei wurde entschieden, das Verfahren gegen den Angeklagten Serdar Öktem wegen „Beihilfe zum vorsätzlichen Mord durch Planung“ abzutrennen und Öktem unter gerichtlicher Aufsicht freizulassen.