Einstellung des 'Bestechungs'-Verfahrens gegen den Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer: Abstrakte Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den inhaftierten ehemaligen Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, wegen des Vorwurfs der Bestechung durch den Geschäftsmann Aziz İhsan Aktaş eingestellt. In der Begründung der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass keine konkreten Beweise zur Stützung der Anschuldigungen vorlägen.
12punto
Ahmet Özer wurde am 30. Oktober 2024 im Rahmen der Ermittlungen zum „Städtischen Konsens“ (Kent Uzlaşısı) inhaftiert und in einer Verhandlung im Juli 2024 aus der Haft entlassen.
Kurze Zeit später wurde er jedoch erneut inhaftiert, diesmal im Rahmen der Ermittlungen gegen Aziz İhsan Aktaş wegen des Vorwurfs der „Manipulation von Ausschreibungen“.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Özer Anklage wegen „Manipulation von Ausschreibungen“ und „Urkundenfälschung in privaten Dokumenten“ erhoben und zudem ein separates Verfahren gegen 12 Personen innerhalb der Stadtverwaltung wegen des Vorwurfs der „Bestechlichkeit“ eingeleitet.
"KEINE KONKRETEN BEWEISE, ES HANDELT SICH UM ABSTRAKTE VORWÜRFE"
In der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde betont, dass die Vorwürfe abstrakter Natur seien. In der Entscheidung, die gemäß Artikel 172/1 der Strafprozessordnung getroffen wurde, heißt es:
„Es wurde behauptet, dass der Geschäftsmann Aziz İhsan Aktaş, Eigentümer der Firma Bilginay, bei Ausschreibungen, die er von der Stadtverwaltung Esenyurt erhielt, den Bürgermeister und die zuständigen Beamten bestochen habe. Die Verdächtigen haben die Vorwürfe in ihren Aussagen jedoch zurückgewiesen, und bei den durchgeführten Untersuchungen konnten keine ausreichenden Beweise für die Begehung der Straftat erlangt werden. Aus diesem Grund wurde entschieden, von einer öffentlichen Strafverfolgung abzusehen.“
Die begründete Entscheidung wurde veröffentlicht, nachdem die Anklageschrift gegen Aziz İhsan Aktaş vom Gericht angenommen worden war.