Einstellung des Verfahrens nach Beschwerde von Ekrem İmamoğlu gegen Sachverständigen
Die Generalstaatsanwaltschaft Büyükçekmece hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Sachverständigen, gegen den Ekrem İmamoğlu Beschwerde eingelegt hatte, eingestellt. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass keine ausreichenden konkreten Beweise für eine Rechtswidrigkeit des Sachverständigengutachtens vorlägen.
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Das Büro für Ermittlungen zu Beamtenstraftaten der Generalstaatsanwaltschaft Büyükçekmece hat das Verfahren gegen den Sachverständigen, gegen den Ekrem İmamoğlu Beschwerde eingelegt hatte, mit der Begründung eingestellt, dass keine konkreten Beweise vorlägen, die einen hinreichenden Tatverdacht für die Erhebung einer öffentlichen Klage begründen würden.
In der Entscheidung wurde dargelegt, dass zwar ein Ermittlungsverfahren gegen den Sachverständigen eingeleitet worden sei, jedoch keine Ermittlungshandlungen vorgenommen werden könnten, die einen Eingriff in laufende oder bereits abgeschlossene gerichtliche Verfahren darstellen könnten, da andernfalls die Unabhängigkeit der Justiz nicht gewährleistet wäre.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Behauptung der Rechtswidrigkeit des Sachverständigengutachtens und ähnlicher Beweismittel im Rahmen der laufenden Gerichtsverfahren vorgebracht werden müsse; sollte der Richter bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen eine Rechtswidrigkeit feststellen, könne er selbst Strafanzeige gegen die verantwortlichen Personen erstatten. In der Entscheidung wurde zudem vermerkt, dass der Anwalt von İmamoğlu in seiner Petition geltend gemacht hatte, das vom Sachverständigen erstellte Gutachten im laufenden Verfahren vor dem 10. Strafgericht erster Instanz in Büyükçekmece enthalte rechts- und wahrheitswidrige Punkte, weshalb Beschwerde eingelegt worden sei.
KEINE KONKRETEN BEWEISE GEFUNDEN
In der Entscheidung wurde betont, dass die Frage, ob Sachverständigengutachten, die im Ermessen der Gerichte liegen, rechtswidrig seien, aufgrund des laufenden Verfahrens nicht von den Generalstaatsanwaltschaften geprüft oder untersucht werden könne, da die Entscheidungsgewalt direkt bei den Gerichten liege. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Es wurde mitgeteilt, dass keine konkreten Beweise vorlägen, die einen hinreichenden Tatverdacht für die Erhebung einer öffentlichen Klage gegen den Sachverständigen rechtfertigen würden, und dass von einer Strafverfolgung abgesehen werde.