Endspurt beim erwarteten Gesetz: Neue Ära für den Wehrdienst von Auslands-Türken

Mit einem neuen Gesetzespaket, an dem die AKP arbeitet, soll verhindert werden, dass Doppelstaater, die ihren Wehrdienst bereits im Ausland geleistet haben, diesen in der Türkei erneut ableisten müssen. Zudem ist vorgesehen, dass Renten von im Ausland lebenden Türken, die über Auslandsbeiträge in Rente gegangen sind, bei einer Erwerbstätigkeit in der Türkei nicht mehr gekürzt werden. Die Regelung soll bis Ende des Jahres dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegt werden.

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Die Arbeiten an einer neuen gesetzlichen Regelung, die im Ausland lebende türkische Staatsbürger betrifft, dauern an.

Wie Haber Global berichtet, zielt die geplante Regelung darauf ab, zu verhindern, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die ihren obligatorischen Wehrdienst bereits in ihrem Wohnsitzland geleistet haben, dieselbe Verpflichtung in der Türkei erneut erfüllen müssen.

WEHRDIENST-REGELUNG WIRD AUSGEWEITET

Nach der derzeitigen Praxis kann der im Ausland geleistete Wehrdienst im Rahmen bilateraler Abkommen, die die Türkei mit einigen Ländern geschlossen hat, auch in der Türkei als erfüllt anerkannt werden. Mit der neuen Regelung ist geplant, den Anwendungsbereich dieser Praxis zu erweitern und die Unsicherheiten bezüglich der Wehrpflicht von Doppelstaatern zu beseitigen.

RENTENKÜRZUNGEN KÖNNTEN WEGFALLEN

Das Gesetzespaket enthält auch Änderungen am Rentensystem. Demnach soll die Kürzung der Rentenbezüge für Bürger, die durch Auslandsbeiträge in Rente gegangen sind und in der Türkei arbeiten, beendet werden. Damit soll erreicht werden, dass diese Rentner dieselben Rechte genießen wie andere Rentner in der Türkei.

VORLAGE IM PARLAMENT BIS JAHRESENDE ERWARTET

Der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte bereits zuvor in Erklärungen gegenüber im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern darauf hingewiesen, dass an einer gegenseitigen Anerkennung des Wehrdienstes gearbeitet werde und notwendige Schritte zur Lösung der Probleme von Auslands-Türken unternommen würden. Die in Vorbereitung befindliche Regelung soll bis Ende des Jahres der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt werden.