Entlassung erwartet: Bis zu 7 Jahre Haft für Selahattin Demirtaş gefordert
Nachdem nach einer Entscheidung des EGMR mit seiner Freilassung gerechnet wurde, wurde in einem neuen Verfahren gegen den ehemaligen HDP-Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş wegen „Beleidigung des Präsidenten“ eine Haftstrafe von bis zu 7 Jahren gefordert.
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Während nach dem Urteil des EGMR zur Verletzung der Rechte des seit 9 Jahren inhaftierten Selahattin Demirtaş die Möglichkeit einer Freilassung diskutiert wurde, wurde nun ein neues Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Anklageschrift zufolge wurde das Verfahren wegen des Vorwurfs der „Beleidigung des Präsidenten“ in Reden eröffnet, die Demirtaş in Mersin und Diyarbakır gehalten hatte.
Das Gericht ordnete die Zusammenlegung von zwei separaten Prozessakten an. Der Antrag auf Zusammenlegung der Akten bezüglich seiner Reden in Ankara und Mardin wurde jedoch abgelehnt.
STAATSANWALTSCHAFT FORDERT BIS ZU 7 JAHRE HAFT
Der Staatsanwalt argumentierte in seinem Schlussplädoyer, dass Demirtaş den Straftatbestand der „Beleidigung des Präsidenten“ in Tateinheit begangen habe, und forderte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten bis zu 7 Jahren.
Der Anwalt des Klägers, der per Videoübertragungssystem (SEG-BİS) an der Verhandlung teilnahm, behauptete, dass Demirtaş nicht wegen einer fortgesetzten Tat, sondern für jede Handlung einzeln bestraft werden müsse. Der Anwalt des Angeklagten beantragte eine zusätzliche Frist, um eine Verteidigung gegen das Plädoyer vorzubereiten.
PROZESS AUF DEN 6. JANUAR VERTAGT
Nach der Aufnahme der Aussagen entschied der Richter, dass die Untersuchungshaft von Demirtaş fortgesetzt wird. Zudem wurde verfügt, dass der Angeklagte darüber belehrt wird, dass sein Fernbleiben vom nächsten Verhandlungstermin als „Ausübung seines Schweigerechts“ gewertet wird. Die Verhandlung wurde auf den 6. Januar vertagt.