Entscheidung der EPDK zu Diesel- und Benzinpreisen im Amtsblatt veröffentlicht

Im Amtsblatt, das mit der Unterschrift des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Erdoğan veröffentlicht wurde, ist die Entscheidung der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) zur Abschaffung von Preisunterschieden bei additiviertem Diesel und Benzin sowie zur Einführung eines Einheitspreises enthalten.

12punto

Die Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) hat beschlossen, dass es bei additiviertem Diesel und Benzin keine Preisunterschiede mehr geben darf und ein Einheitspreis anzuwenden ist.

Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung tritt am 15. Mai in Kraft.

BESCHLUSS ZUR ÄNDERUNG DES BESCHLUSSES NR. 8730 ÜBER DIFFERENZIERTE KRAFTSTOFFE

ARTIKEL 1 - Buchstabe (a) des ersten Absatzes von Artikel 3 des Beschlusses Nr. 8730 über differenzierte Kraftstoffe, der im Amtsblatt vom 24.07.2019 mit der Nummer 30841 veröffentlicht wurde, ist aufgehoben.

ARTIKEL 2 - Der zweite, fünfte und sechste Absatz von Artikel 6 desselben Beschlusses wurden aufgehoben und der folgende Absatz wurde demselben Artikel hinzugefügt: "(8) Bei Verkäufen an Tankstellen darf für dieselbe Art von Kraftstoff, unabhängig davon, ob er differenziert ist oder nicht, kein Preisunterschied angewendet werden."

ARTIKEL 3 - Der zweite Absatz von Artikel 7 desselben Beschlusses ist aufgehoben.

ARTIKEL 4 - In dem im Anhang-1 desselben Beschlusses enthaltenen Informationsformular für differenzierte Kraftstoffe wurden der Ausdruck "Wird es als DKA verwendet werden?(3): Ja/Nein" sowie der unter demselben Formular befindliche Ausdruck "(3) Informationen darüber, ob es als Kraftstoff verkauft wird, der der Behörde als 'Sonstiges' gemeldet wurde und für den ein Preisunterschied angewendet wird." aufgehoben.

ARTIKEL 5 - Der im Informationsblatt für differenzierte Produkte in Anhang-2 desselben Beschlusses enthaltene Ausdruck "Kraftstoff, für den ein Preisunterschied angewendet wird, kann nur auf Wunsch des Verbrauchers geliefert werden." ist aufgehoben.

ARTIKEL 6 - Dieser Beschluss tritt am 15.05.2024 in Kraft.

ARTIKEL 7 - Der Präsident der Energiemarktregulierungsbehörde führt die Bestimmungen dieses Beschlusses aus.

Beschluss der Energiemarktregulierungsbehörde;

In der Sitzung des Energiemarktregulierungsrates vom 02.05.2024 wurde beschlossen, den Lagertarif für das Antalya-Terminal-Lager, das von der Petrol Ofisi Anonim Şirketi im Rahmen der Lagerlizenz DEP/474-3/10361 unter der Adresse Liman Mahallesi Liman 2 Caddesi No:7 Konyaaltı/ANTALYA betrieben wird, gemäß dem Anhang zu ändern und zu genehmigen.