Entscheidung der Rechtsmedizin zu Ayşe Barım

Der Gesundheitszustand von Ayşe Barım, die im Rahmen der Ermittlungen zu den Gezi-Park-Protesten inhaftiert wurde, wird daraufhin untersucht, ob er einer Haftfähigkeit entgegensteht.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy hat beim Institut für Rechtsmedizin (ATK) ein Gutachten angefordert, um zu bewerten, ob ein Verbleib von Ayşe Barım im Gefängnis aufgrund ihres Gesundheitszustands angemessen ist. Barım, die am 11. Juli zur Untersuchung in das ATK geladen wurde, wurde nach den dort durchgeführten Prüfungen ein Bericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Der 11. Fachausschuss des ATK erklärte in seiner Entscheidung vom 23. Juli, dass der Gesundheitszustand von Barım detailliert untersucht werden müsse. Es wurde mitgeteilt, dass nach den Untersuchungen in verschiedenen Fachkliniken wie Innere Medizin, Kardiologie, Herz- und Gefäßchirurgie sowie Neurochirurgie eine abschließende Bewertung darüber erfolgen werde, ob ein Verbleib im Gefängnis aus gesundheitlicher Sicht vertretbar sei.

In dem Bericht wurde betont, dass die Ätiologie des Gewichtsverlusts von Barım untersucht und die notwendigen kardiologischen Eingriffe durchgeführt werden müssten; zudem sei nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ein ausführlicher Bericht eines medizinischen Gremiums zu erstellen. Nach Vorlage dieses Berichts wird eine Entscheidung darüber getroffen, ob der Verbleib von Barım im Gefängnis aus gesundheitlichen Gründen bedenklich ist.