Entscheidung des Kassationshofs zu Gülistan Kılıç Koçyiğit von der DEM-Partei: Antrag des Justizministeriums abgelehnt
Gegen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der DEM-Partei, Gülistan Kılıç Koçyiğit, wurde vor ihrer Wahl zur Abgeordneten ein öffentliches Verfahren wegen Terrorpropaganda eingeleitet. Als die Akte den Kassationshof erreichte, wurde das Verfahren mit der Begründung fortgesetzt, dass keine Immunität bestehe. Die Akte wurde nun an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.
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Die 3. Strafkammer des Kassationshofs entschied, dass Terrorpropaganda nicht das Ziel verfolgt, die Integrität des Staates zu untergraben. Der Antrag des Ministeriums auf eine „Aufhebung zum Wohle des Gesetzes“ wurde ebenfalls abgelehnt.
Während das Verfahren lief, erließ das Verfassungsgericht (AYM) eine Entscheidung über eine Rechtsverletzung im Fall von Ömer Faruk Gergerlioğlu, der sich in einer ähnlichen rechtlichen Situation wie Koçyiğit befand. Koçyiğit legte daraufhin die Gergerlioğlu-Entscheidung dem Gericht vor. Das Gericht beschloss daraufhin, das Verfahren auszusetzen.
JUSTIZMINISTERIUM NANNTE ES 'RECHTSWIDRIG'
Das Justizministerium erklärte, die Entscheidung sei rechtswidrig und beantragte eine „Aufhebung zum Wohle des Gesetzes“. Die Akte gelangte erneut an den Kassationshof. Die 3. Strafkammer des Kassationshofs verwies in ihrer Bewertung auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu Enis Berberoğlu und Ömer Gergerlioğlu, die sich in einer ähnlichen Lage wie Koçyiğit befanden, sowie auf die jüngsten Urteile der Kammer selbst.
BEACHTLICHE ENTSCHEIDUNG
Wie İlker Turak von EKOL TV berichtet, erinnerte das Gericht zudem an die Bestimmung in der Verfassung, wonach Abgeordnete nur bei schweren Straftaten, die auf frischer Tat ertappt werden, weiter strafrechtlich verfolgt werden können. Die Kammer wies darauf hin, dass der Straftatbestand der Terrorpropaganda bei Koçyiğit nicht unter diese Kategorie falle. Den Antrag des Justizministeriums lehnte sie ab.