Entscheidung des Ministeriums zu Wasserzählern: Meldepflicht für Listen verschoben!

Das Ministerium für Industrie und Technologie hat die Verpflichtung, Listen für die periodische Prüfung der in Gebrauch befindlichen Wasserzähler bei den Provinzdirektionen einzureichen, bis zum 1. Juli 2025 verschoben.

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Die vom Ministerium für Industrie und Technologie erstellte „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Prüfung von Strom-, Wasser- und Gaszählern“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Demnach wird die Verpflichtung, die in Gebrauch befindlichen Wasserzähler jährlich von Anfang Januar bis zum letzten Tag des Februars in Form einer Liste bei den Provinzdirektionen für Industrie und Technologie einzureichen, bis zum 1. Juli 2025 nicht angewendet.

Die Regelung betrifft Wasserversorgungsunternehmen, organisierte Industriegebiete/Industriezonen oder die Generaldirektion für staatliche Wasserwirtschaft (DSİ), die Zähler im Verteilungsnetz nutzen, sowie Eigentümer von Zählern, die außerhalb dieses Verteilungsnetzes zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.