Entscheidung des Verfassungsgerichts: Türkiye Gençlik Partisi geschlossen
Das Verfassungsgericht hat die Türkiye Gençlik Partisi (Türkische Jugendpartei) geprüft, da diese ihren ersten großen Parteitag nicht fristgerecht abgehalten und ihre obligatorischen Organe nicht gebildet hatte. Das höchste Gericht ordnete die Schließung der Partei an, nachdem diese innerhalb der gesetzten Frist keine Stellungnahme eingereicht hatte.
12punto
Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof hatte beim Verfassungsgericht Klage auf Auflösung der Türkiye Gençlik Partisi und Beendigung ihrer rechtlichen Existenz eingereicht, mit der Begründung, dass die Partei ihren ersten großen Parteitag nicht fristgerecht abgehalten und ihre obligatorischen Organe nicht gebildet habe.
Im Rahmen des Verfahrens forderte das höchste Gericht die Partei zur Stellungnahme auf, jedoch wurde innerhalb der gesetzten Frist keine Verteidigung eingereicht.
Nach Prüfung der Akten entschied das Verfassungsgericht gemäß Artikel 121 des Gesetzes über politische Parteien Nr. 2820 in Verbindung mit Artikel 87 des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721, dass die Partei als aufgelöst gilt und ihre rechtliche Existenz beendet ist. Zudem wurde gemäß Gesetz beschlossen, dass das gesamte Vermögen der Partei an das Finanzministerium übergeht.