Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Sivas-Massaker: „Schmerzensgeld wird gezahlt“

Das türkische Verfassungsgericht hat eine kritische Entscheidung bezüglich des Gerichtsverfahrens getroffen, das nach den Ereignissen im Madımak-Hotel in Sivas, bei denen 37 Menschen ihr Leben verloren, eingeleitet wurde.

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Das Plenum des türkischen Verfassungsgerichts (AYM) hat eine kritische Entscheidung bezüglich des Gerichtsverfahrens getroffen, das nach den Ereignissen im Madımak-Hotel in Sivas, bei denen 37 Menschen ihr Leben verloren, eingeleitet wurde. Das höchste Gericht entschied einstimmig, dass die „verfahrensrechtliche Dimension des Rechts auf Leben verletzt wurde“, nachdem Angehörige der Verstorbenen eine Individualbeschwerde eingereicht hatten, mit der Begründung, dass die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren nicht „effektiv geführt“ worden seien.

EINSTIMMIGE ENTSCHEIDUNG ZUR ZAHLUNG VON SCHMERZENGELD

Die Familien, die erklärten, dass die nach den schmerzhaften Ereignissen vom 2. Juli 1993, die zum Tod von 37 Menschen führten, eingeleiteten Gerichtsverfahren unzureichend waren, hatten den Fall vor das Verfassungsgericht gebracht.

Das Plenum des Verfassungsgerichts, das den Antrag in seiner Sitzung behandelte, kam aufgrund der Ineffektivität des gerichtlichen Prozesses zu einem Verletzungsurteil. Im Einklang mit dieser Entscheidung wurde die Zahlung von Schmerzensgeld an die beschwerdeführenden Familien angeordnet.

Die ausführliche Begründung dieser wegweisenden einstimmigen Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet und veröffentlicht.