Entscheidung gegen die im „Neugeborenen-Bande“-Prozess angeklagten Ärzte!
Die im Prozess um die mörderische „Neugeborenen-Bande“ angeklagten Ärzte wurden für 3 Jahre von der Berufsausübung ausgeschlossen.
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In Istanbul wird der Prozess gegen 46 Angeklagte fortgesetzt, die als Leiter und Mitglieder der mörderischen „Neugeborenen-Bande“ beschuldigt werden. Sie sollen Säuglinge in Krankenhäuser eingewiesen haben, mit denen sie Absprachen getroffen hatten, um unrechtmäßige Gewinne zu erzielen, und durch fahrlässiges Handeln den Tod der Babys verursacht haben. Der Prozess befindet sich nun am zweiten Tag der dritten Verhandlungswoche.
Bei der Verhandlung vor dem 22. Schwurgericht von Bakırköy waren einige der inhaftierten und auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten sowie die Anwälte der Parteien anwesend.
3 JAHRE BERUFSVERBOT FÜR ANGEKLAGTE ÄRZTE
Während die Verhandlung mit den Aussagen der Angeklagten und ihrer Anwälte fortgesetzt wurde, wurde eine wichtige Entscheidung bezüglich der im Prozess angeklagten Ärzte getroffen.
Der Ausschuss für Gesundheitsberufe des Gesundheitsministeriums hat den im „Neugeborenen-Bande“-Prozess angeklagten Ärzten für die Dauer von 3 Jahren die Ausübung ihres Berufs untersagt.
Die Strafe, die im höchstmöglichen Rahmen verhängt wurde, wurde den Ärzten offiziell zugestellt.