Entscheidung im Fall Deniz Yolçu, der bei Özgür Özels Kundgebung in Izmir auf einen Wasserwerfer stieg
Deniz Yolçu, der festgenommen und inhaftiert wurde, nachdem er während eines Polizeieinsatzes vor Beginn der Kundgebung von Özgür Özel am 26. Mai 2026 in Izmir auf einen Wasserwerfer (TOMA) gestiegen war, wurde nun unter Auflagen aus der Haft entlassen.
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Nach der Entscheidung zur absoluten Nichtigkeit wurde Deniz Yolçu, der während der Vorfälle bei der Kundgebung von CHP-Parteichef Özgür Özel am 26. Mai in Izmir festgenommen und inhaftiert worden war, im Rahmen des gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens unter gerichtlicher Aufsicht aus der Haft entlassen.
Yolçus Anwalt Musa Hanci erklärte, dass sein Mandant unter Anwendung von Maßnahmen zur gerichtlichen Kontrolle freigelassen wurde.
In der von Anwalt Musa Hanci veröffentlichten Erklärung heißt es:
„Unser Mandant Deniz Yolçu, der am 26. Mai 2026 zur Teilnahme an der Kundgebung von Özgür Özel nach Izmir gekommen war, stieg auf das TOMA-Fahrzeug der Sicherheitskräfte, um gegen deren unverhältnismäßigen Einsatz gegen die Bürger zu protestieren.
Nach dieser Aktion war unser Mandant dem unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und der Misshandlung durch die Sicherheitskräfte ausgesetzt; er wurde unter anderem durch einen Nasenbeinbruch und Schläge verletzt und festgenommen. Nach einer eintägigen Ingewahrsamnahme wurde unser Mandant am 27. Mai 2026 inhaftiert und in ein Gefängnis überstellt.
Im Rahmen der laufenden Ermittlungen wurde am 16. Juni 2026 bezüglich des Vorwurfs des „Widerstands gegen die Vollstreckung einer Amtshandlung“ ein Verfahrenseinstellungsbeschluss erlassen und die Haftentlassung in Bezug auf diesen Anklagepunkt angeordnet.
Die Inhaftierung wurde jedoch aufgrund der Ermittlungen wegen des Vorwurfs der „Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum“ fortgesetzt.
Nachdem der angebliche Sachschaden an dem besagten TOMA-Fahrzeug am 19. Juni 2026 von seiner Familie beglichen wurde, wurde für unseren Mandanten Deniz Yolçu auch in diesem Punkt die Haftentlassung unter gerichtlichen Auflagen, bestehend aus einer Meldepflicht und einem Ausreiseverbot, angeordnet und er wurde auf freien Fuß gesetzt.
Zum jetzigen Zeitpunkt dauern die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der „Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum“ an, und nach Informationen der Staatsanwaltschaft soll die Anklageschrift in Kürze erstellt werden.
Wir werden den rechtlichen Prozess, einschließlich der unverhältnismäßigen Gewalt, der Folter und des unrechtmäßigen Inhaftierungsprozesses, dem unser Mandant ausgesetzt war, weiterhin akribisch verfolgen.“