Entscheidung im Fall Rasim Ozan Kütahyalı gefallen

Rasim Ozan Kütahyalı war aufgrund eines Beitrags über eine Zwangsverwaltung festgenommen worden. Er wurde nun von einem Gericht unter Auflagen und mit einem Ausreiseverbot wieder auf freien Fuß gesetzt.

İHA

Gegen Rasim Ozan Kütahyalı, der wegen des Vorwurfs der "öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen" festgenommen wurde, nachdem er in Bolu in Gewahrsam genommen worden war, wurde nach seiner Aussage per SEGBİS-System vor der Generalstaatsanwaltschaft Ankara ein gerichtliches Kontrollverfahren eingeleitet; er wurde unter Auflagen und mit einem Ausreiseverbot wieder auf freien Fuß gesetzt.

Gegen den Journalisten Rasim Ozan Kütahyalı wurde aufgrund seiner Äußerungen, dass "eine Zwangsverwaltung für die Republikanische Volkspartei (CHP) bestellt werde", ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Kütahyalı wurde während der Fahrt mit seinem Fahrzeug infolge einer Verfolgung durch Polizeieinheiten der Provinzpolizeidirektion Bolu auf der Autobahn TEM im Bereich Çaydurt gefasst.

Der festgenommene Rasim Ozan Kütahyalı wurde nach den polizeilichen Maßnahmen für medizinische Untersuchungen in die Zentraleinheit des staatlichen Krankenhauses Bolu İzzet Baysal überstellt. Nach Abschluss dieser Untersuchungen wurde Kütahyalı zum Justizgebäude Bolu gebracht. Rasim Ozan Kütahyalı gab seine Aussage per SEGBİS-System vor der Generalstaatsanwaltschaft Ankara ab.

Nach der Aussage wurde er dem Bereitschaftsgericht per SEGBİS-System vorgeführt, welches die Freilassung von Rasim Ozan Kütahyalı unter gerichtlichen Auflagen und mit einem Ausreiseverbot anordnete.