Entscheidung im Klageverfahren von Ahmet Özer auf Rückkehr ins Amt des Bürgermeisters von Esenyurt: Can Aksoy war als Treuhänder eingesetzt worden

Das 9. Verwaltungsgericht Istanbul hat den Antrag von Ahmet Özer auf Aufhebung seiner Suspendierung vom Amt des Bürgermeisters von Esenyurt und der Ernennung des stellvertretenden Gouverneurs von Istanbul, Can Aksoy, zum stellvertretenden Bürgermeister zurückgewiesen.

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In der Entscheidung des 9. Verwaltungsgerichts Istanbul vom 6. Februar wurde daran erinnert, dass Ahmet Özer vom 14. Schwurgericht Istanbul wegen der Mitgliedschaft in der bewaffneten Terrororganisation PKK/KCK zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt wurde.

In dem Beschluss heißt es, dass Ahmet Özer Klage beim 9. Verwaltungsgericht Istanbul eingereicht und die Aufhebung der Suspendierung mit der Begründung gefordert hatte, dass der betreffende Vorgang rechtswidrig sei.

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die Klage abwies, wurde festgehalten, dass an der Ernennung des stellvertretenden Gouverneurs von Istanbul, Can Aksoy, zum stellvertretenden Bürgermeister von Esenyurt keine Rechtswidrigkeit festzustellen sei.

WAS WAR GESCHEHEN?

Im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul gegen Ahmet Özer geführten Untersuchung wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der bewaffneten Terrororganisation PKK/KCK war ein Haftbefehl erlassen worden.

In diesem Prozess wurde Özer vom Innenministerium suspendiert und der stellvertretende Gouverneur von Istanbul, Can Aksoy, zum stellvertretenden Bürgermeister von Esenyurt ernannt.

Özer hatte daraufhin Klage beim 9. Verwaltungsgericht Istanbul eingereicht und die Aufhebung der Suspendierung mit der Behauptung gefordert, dass der Vorgang rechtswidrig sei.

Das 14. Schwurgericht Istanbul, das am 23. Januar ein Urteil in dem Fall fällte, verurteilte Özer wegen der Mitgliedschaft in der bewaffneten Terrororganisation PKK/KCK zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten.