Entscheidung von ÖSYM: Zusätzliche Zeit für behinderte Kandidaten bei der YKS
ÖSYM hat beschlossen, die für 2025 geplante zusätzliche Zeitregelung für behinderte Studierende, die Hilfe durch Vorleser oder Markierer erhalten und bisher keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit bei zentralen Prüfungen hatten, bereits bei der YKS am 8. und 9. Juni anzuwenden.
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Die Zentrale für Messung, Auswahl und Platzierung (ÖSYM) hat beschlossen, allen behinderten Kandidaten, die bei der Hochschulaufnahmeprüfung (YKS) am 8. und 9. Juni Hilfe durch einen Vorleser oder Markierer in Anspruch nehmen und bisher keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit hatten, eine Verlängerung von 30 Minuten zu gewähren.
Ein Schüler mit einer Behinderung von 76 Prozent aufgrund von Zerebralparese hatte sich an den Bürgerbeauftragten (KDK) gewandt und beantragt, bei der diesjährigen YKS zusätzliche Zeit zu erhalten. Er begründete dies damit, dass er aufgrund mangelnder Feinmotorik in den Fingern bei Tätigkeiten wie Stifthalten, Zeichnen, Rechnen und Schreiben langsamer sei als seine Altersgenossen.
Der Schüler wies darauf hin, dass in einer vom Hochschulrat (YÖK) im Jahr 2022 veröffentlichten Verordnung die Gewährung zusätzlicher Zeit für behinderte Studierende beschlossen worden war, diese Anwendung jedoch durch eine Regelung im Jahr 2024 bis zum Beginn des akademischen Jahres 2024-2025 verschoben wurde. Er forderte, bei der diesjährigen Prüfung von dieser zusätzlichen Zeit profitieren zu dürfen.
Nach Prüfung des Antrags empfahl der KDK der ÖSYM, die für das akademische Jahr 2024-2025 geplante Regelung zur zusätzlichen Zeit bereits bei der Prüfung am 8. und 9. Juni anzuwenden, um zu verhindern, dass der Antragsteller ein Jahr verliert.
Aufgrund dieser Empfehlung zog die ÖSYM die für 2025 geplante Regelung vor und beschloss, allen behinderten Kandidaten, die Hilfe durch Vorleser oder Markierer erhalten und bisher keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit hatten, bei der diesjährigen YKS eine Verlängerung von 30 Minuten zu gewähren.
In der Entscheidung der ÖSYM zu diesem Thema heißt es: "Es wurde beschlossen, behinderten Kandidaten, die Hilfe durch Vorleser oder Markierer erhalten und bei Hochschulaufnahmeprüfungen, einschließlich der YKS 2024, bisher keinen Anspruch auf zusätzliche Zeit hatten, eine Verlängerung von 30 Minuten zu gewähren, womit die in Ihrer entsprechenden Empfehlung an unsere Behörde genannte Empfehlung umgesetzt wurde."