Entscheidung zu den Ereignissen vom 1. Mai: 6 Personen freigelassen
Sechs der Verdächtigen, die festgenommen und inhaftiert worden waren, weil sie versucht hatten, am Tag der Arbeit und Solidarität, dem 1. Mai, zum Taksim-Platz vorzudringen und Polizisten angegriffen hatten, wurden freigelassen.
12punto
Im Rahmen der laufenden Ermittlungen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft zu den Vorfällen bei der nicht genehmigten Demonstration in Saraçhane am Tag der Arbeit und Solidarität, dem 1. Mai, wurde gemäß der Strafprozessordnung eine Überprüfung der Haftbedingungen durchgeführt.
Das zuständige Istanbuler Friedensgericht entschied, dass 6 der 21 inhaftierten Verdächtigen unter Auflagen freigelassen werden, während die Untersuchungshaft für die übrigen 15 Personen fortgesetzt wird.
GEGEN EINIGE ANGEKLAGTE WURDE BEREITS KLAGE ERHOBEN
Gegen die im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 1. Mai festgenommenen Verdächtigen waren in Gruppen getrennte Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Nach Abschluss der von der Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen wurde am 29. Mai gegen 30 Verdächtige Anklage erhoben. Ihnen werden „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, „Verstoß gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen“, „vorsätzliche Körperverletzung“ sowie „Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum“ vorgeworfen, wofür Haftstrafen zwischen 3 Jahren und 9 Monaten sowie 17 Jahren gefordert werden.
Eines der Ermittlungsverfahren wurde am 5. Juni abgeschlossen; gegen 12 Verdächtige wurden wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, „Verstoß gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen“, „vorsätzliche Körperverletzung“ und „Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum“ Haftstrafen zwischen 3 Jahren und 8 Monaten sowie 15 Jahren und 6 Monaten beantragt.
Einige weitere Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft zu denselben Vorfällen dauern noch an.