Entscheidung zu Kommunalwahlen im Amtsblatt: Termin 31. März 2024 steht fest

Die Entscheidung zu den Kommunalwahlen am 31. März wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach finden die Wahlen offiziell am Sonntag, dem 31. März 2024, statt.

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Die Entscheidung der Hohen Wahlbehörde (YSK) zu den Kommunalwahlen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach werden die allgemeinen Kommunalwahlen offiziell am Sonntag, dem 31. März 2024, abgehalten.

In der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung heißt es:

"Gemäß der Bestimmung im ersten Absatz von Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2972 über die Wahlen zu Kommunalverwaltungen sowie zu Stadtteilvorstehern und Ältestenräten, wonach 'Kommunalwahlen alle fünf Jahre stattfinden. Der 1. Januar des fünften Jahres jeder Wahlperiode ist der Beginn des Wahlzeitraums. Der letzte Sonntag im März desselben Jahres ist der Wahltag', werden die allgemeinen Kommunalwahlen am Sonntag, dem 31. März 2024, durchgeführt."

In der Entscheidung wurde zudem mitgeteilt, dass die Anzahl der Wähler pro Wahlbezirk auf 350 festgelegt wurde.

In der Entscheidung heißt es weiter:

"Da die Wähler bei den allgemeinen Kommunalwahlen ihre Stimmen für mindestens zwei Wahlarten in einem Wahlbezirk abgeben werden, war es unter Berücksichtigung des Sparsamkeitsprinzips und gemäß dem fünfzehnten Punkt des ersten Absatzes von Artikel 14 des Gesetzes Nr. 298 erforderlich, die Anzahl der Wähler pro Wahlbezirk für die am 31. März 2024 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen auf 350 (dreihundertfünfzig) festzulegen."