Entscheidung zu „Stromausfall“-Vorkehrungen bei Wahlen im Amtsblatt veröffentlicht

Der Beschluss zur Ergreifung von „Generator“-Vorkehrungen bei den Kommunalwahlen wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

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Ein Rundschreiben über die Ergreifung von Maßnahmen zur Bereitstellung von Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Computern, Druckern und Tonern, Generatoren sowie qualifiziertem Personal für deren Bedienung für die Wahlbezirksausschüsse bei den Kommunalwahlen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Das vom Präsidenten und AKP-Vorsitzenden Recep Tayyip Erdoğan unterzeichnete „Präsidiale Rundschreiben Nr. 2024/1 zu den allgemeinen Kommunalwahlen“ wurde im Amtsblatt publiziert.

In dem Rundschreiben wird daran erinnert, dass gemäß Artikel 127 der Verfassung und Artikel 8 des Gesetzes Nr. 2972 über die allgemeinen Kommunalwahlen sowie die Wahlen von Stadtteilvorstehern (Muhtaren) und Ältestenräten am Sonntag, dem 31. März, die allgemeinen Kommunalwahlen stattfinden werden.

„ALLE ERFORDERLICHEN MASSNAHMEN WERDEN GETROFFEN“

In dem Rundschreiben heißt es:

„Um die erfolgreiche Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen am Sonntag, dem 31. März 2024, zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Wille des Volkes unverfälscht in den Wahlurnen widergespiegelt wird, werden alle öffentlichen Institutionen und Organisationen, insbesondere die Leiter der Verwaltungsbehörden, die Führungskräfte öffentlicher Banken sowie die Vorgesetzten der Sicherheitskräfte, alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Bedarf der Wahlbezirksausschüsse an Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Computern, Druckern und Tonern, unterbrechungsfreien Stromversorgungen, Generatoren sowie qualifiziertem Personal für deren Bedienung ohne jegliche Unterbrechung zu decken; in dieser Angelegenheit wird ein Höchstmaß an Anstrengung und Sensibilität erwartet.“