Entscheidung zu Stromsubventionen: Neue Regelung für Verbräuche über 5.000 Kilowattstunden pro Jahr

Die Entscheidung über Subventionen nach Verbrauchergruppen wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach können Wohn- und Gewerbeabonnenten mit einem jährlichen Verbrauch von über 5.000 Kilowattstunden (kWh) keinen subventionierten Strom mehr beziehen.

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Ab dem 1. Januar können Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von über 5.000 Kilowattstunden keinen subventionierten Strom mehr nutzen. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Moscheen, Cem-Häuser, Gotteshäuser, Vereine, temporäre Unterkünfte der AFAD sowie Familien von Märtyrern und Veteranen/Kriegsinvalide sind von dieser Regelung ausgenommen.

Für die Gruppe der landwirtschaftlichen Betriebe wurde das Limit für die Grundversorgung nicht geändert.

Kein Verbraucher im Bereich der landwirtschaftlichen Tätigkeit wird von dieser Regelung betroffen sein.

3 PROZENT DER ABONNENTEN VON DER REGELUNG BETROFFEN

Die Zahl der Wohnungsabonnenten liegt bei etwa 40 Millionen. Es gibt etwa 1,2 Millionen Wohnungsabonnenten mit hohem Verbrauch.

In diesem Fall werden nur 3 Prozent aller Wohnungsabonnenten von dieser Regelung betroffen sein.

Für Industrieverbraucher sowie Verbraucher in der Gruppe Öffentliche und Private Dienstleistungen und Sonstige (Öffentlich/Privat/Sonstige) wurde das Limit auf 15.000 kWh pro Jahr festgelegt.

Basierend auf diesem Limit wird prognostiziert, dass etwa 20.000 neue Verbraucher in der Industriegruppe und etwa 565.000 in der Gruppe Öffentlich/Privat/Sonstige über dem Limit liegen werden.