Entscheidung zum Einfrieren von Vermögenswerten von zwei IS- und Al-Qaida-Mitgliedern aufgehoben
Die Entscheidung zum Einfrieren der in der Türkei befindlichen Vermögenswerte von zwei Personen mit Verbindungen zum IS und zu Al-Qaida wurde im Amtsblatt veröffentlicht und aufgehoben. Dem Beschluss zufolge wurde die Anordnung zum Einfrieren der Vermögenswerte von Abu Mohammed Al-Jawlani und Anas Hasan Khattab beendet.
12punto
Die Entscheidung zum Einfrieren der Vermögenswerte von zwei Personen, die als mit den Terrororganisationen IS und Al-Qaida in Verbindung stehend bezeichnet wurden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und aufgehoben. Die Entscheidung wurde als Präsidialdekret bekannt gegeben.
Dem Inhalt der Entscheidung zufolge wurden im Einklang mit den Beschlüssen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN-Sicherheitsrat) zwei Namen von der Liste der Personen und Organisationen gestrichen, deren Vermögenswerte in der Türkei eingefroren waren. Die Bestimmungen bezüglich der Personen mit den Namen "Abu Mohammed Al-Jawlani und Anas Hasan Khattab", die im Anhang des Ministerratsbeschlusses vom 30. September 2013 im Abschnitt "Mit dem IS und Al-Qaida verbundene natürliche Personen" aufgeführt waren, wurden annulliert.
NEUE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT GETRETEN
Die betreffende Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und gab bekannt, dass die Anordnung zum Einfrieren der Vermögenswerte der genannten Personen in der Türkei aufgehoben wurde.
DETAILS ZUR ENTSCHEIDUNG
Die Bestimmungen zum Einfrieren der Vermögenswerte von Personen, die mit den Terrororganisationen IS und Al-Qaida in Verbindung stehen und in der Liste im Anhang des am 30. September 2013 veröffentlichten Ministerratsbeschlusses enthalten waren, sind nicht mehr gültig. Das Einfrieren der Vermögenswerte der betroffenen Personen wurde durch das Präsidialdekret beendet.
Die im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidung gab bekannt, dass die Bestimmungen bezüglich des Einfrierens aufgehoben wurden und die Maßnahme gegen die Vermögenswerte dieser Personen beendet ist.