Entscheidung zur Änderung der Mindestreserve im Amtsblatt veröffentlicht
Das Kommuniqué der Zentralbank zur Änderung der Mindestreserve wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
İHA
Mit einem von der Zentralbank der Republik Türkei im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué wurden Änderungen an den Mindestreserven vorgenommen. Dem Kommuniqué zufolge wurde die monatliche Wachstumsgrenze für Fremdwährungskredite von 2 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt. In der Erklärung der Zentralbank hieß es: „Die Zentralbank der Republik Türkei hat Schritte zur Unterstützung ihrer straffen geldpolitischen Haltung unternommen.
In diesem Zusammenhang wurden Änderungen an der kreditwachstumsbasierten Mindestreserveanwendung vorgenommen, um den Einklang zwischen dem Desinflationspfad und dem Kreditwachstum zu gewährleisten sowie den Anteil der Kredite in türkischer Lira zu schützen. In diesem Rahmen wurde beschlossen, die monatliche Wachstumsgrenze für Fremdwährungskredite von 2 Prozent auf 1,5 Prozent zu senken und die monatlichen Wachstumsgrenzen für Kredite in türkischer Lira bei 2 Prozent unverändert zu belassen.“
In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass der Umfang der für Investitionskredite gewährten Ausnahme erweitert wurde, hieß es weiter: „Zusätzlich wurde durch die Erweiterung des Umfangs der für Investitionskredite gewährten Ausnahme beschlossen, Investitionskredite, die im Rahmen von Mitteln internationaler Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen vergeben werden, von den Wachstumsgrenzen für Kredite in türkischer Lira und Fremdwährung auszunehmen.“