Entscheidung zur Fortdauer der Haft von Oberst a.D. Orkun Özeller
Der Einspruch gegen die Haft von Oberst a.D. Orkun Özeller, der seit einem Monat aufgrund seiner Social-Media-Beiträge inhaftiert ist, wurde zurückgewiesen. Zudem wurde eine zuvor ergangene Einstellung des Verfahrens in einem anderen Fall aufgehoben. Der Verhandlungstermin wurde auf den 12. November 2025 festgelegt.
12punto
Der Einspruch gegen die Haft von Oberst a.D. Orkun Özeller, der sich seit einem Monat aufgrund seiner Social-Media-Beiträge im Gefängnis befindet, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Özeller war nach seiner Kritik am sogenannten Lösungsprozess auf Beschwerde des MHP-Vorsitzenden Devlet Bahçeli festgenommen worden.
ANKLAGESCHRIFT ANGENOMMEN
Das 8. Amtsgericht Istanbul hat die gegen Özeller erstellte Anklageschrift angenommen. Es wurde beschlossen, die Verhandlung für den 12. November 2025 um 11.30 Uhr anzusetzen. Das Gericht berücksichtigte zudem nicht den Antrag auf Haftentlassung vor dem Verhandlungstermin.
EINSTELLUNGSBESCHLUSS AUFGEHOBEN
Es wurde bekannt, dass auch der zuvor von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara erlassene Einstellungsbeschluss gegen Özeller aufgehoben wurde. Damit wurde ein zweites Gerichtsverfahren gegen den Oberst a.D. eingeleitet.
REAKTION DES ANWALTS: „KEINE BEGRÜNDUNG“
Özellers Anwalt Doğukan Kozan kritisierte die Entscheidungen und erklärte, dass für die Fortdauer der Haft keine Begründung vorgelegt worden sei: „Die Haft dauert an, aber eine Begründung gibt es wieder nicht“, sagte er.