Entscheidung zur Fortdauer der Untersuchungshaft des Journalisten Furkan Karabay

Das 25. Schwurgericht in Istanbul hat entschieden, dass die Untersuchungshaft des Journalisten Furkan Karabay, der sich seit dem 15. Mai im Marmara-Gefängnis in Silivri befindet, fortgesetzt wird. Das Gericht begründete dies damit, dass die Dauer der Inhaftierung „verhältnismäßig“ sei und gerichtliche Auflagen nicht als ausreichend erachtet würden.

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Es wurde entschieden, die Untersuchungshaft des Journalisten Furkan Karabay, der sich seit dem 15. Mai im Marmara-Gefängnis in Silivri befindet, fortzusetzen.

ENTSCHEIDUNG ZUR FORTDAUER DER UNTERSUCHUNGSHAFT VON FURKAN KARABAY

Wie Can Öztürk von T24 berichtet, hat das 25. Schwurgericht in Istanbul die Fortdauer der Untersuchungshaft des Journalisten Furkan Karabay angeordnet, der bereits seit 152 Tagen inhaftiert ist.

Der Journalist Furkan Karabay, der am 2. Oktober (2025) aufgrund seiner Berichterstattung und Social-Media-Beiträge zur Untersuchung gegen den Bürgermeister von Esenyurt, Ahmet Özer, von den Vorwürfen der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ und „Beleidigung“ freigesprochen wurde, war wegen „Zielscheiben-Machens“ des Istanbuler Generalstaatsanwalts Akın Gürlek zu einer Geldstrafe von 42.500 TL verurteilt worden, wobei die Urteilsverkündung ausgesetzt wurde. Die Inhaftierung von Karabay dauert jedoch aufgrund eines anderen Verfahrens, in dem er angeklagt ist, weiterhin an.

Das Gericht begründete die Entscheidung zur Fortdauer der Haft damit, dass angesichts des zu erwartenden Strafmaßes die bisherige Dauer der Untersuchungshaft „verhältnismäßig“ sei und gerichtliche Auflagen nicht ausreichen würden.