Entscheidung zur Freilassung von Journalisten, denen die ‚öffentliche Verbreitung irreführender Informationen‘ vorgeworfen wurde, bestätigt
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Freilassung von 10 Personen, darunter die Journalisten Süha Çardaklı und Serkan Kafkas, in einem Prozess gegen insgesamt 30 Personen wegen angeblicher ‚flüchtlingsfeindlicher und nationalistischer Beiträge‘ Einspruch eingelegt. Das 18. Schwurgericht bestätigte jedoch die Freilassungen und wies den Einspruch der Staatsanwaltschaft zurück.
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Mit einer Entscheidung des 7. Amtsgerichts Ankara waren 30 Personen, darunter die inhaftierten Journalisten Süha Çardaklı und Serkan Kafkas, freigelassen worden.
Obwohl die Staatsanwaltschaft vor Gericht die Fortdauer der Untersuchungshaft gefordert hatte, entschied das Gericht auf Freilassung aller Angeklagten. Der Vorsitzende der Zafer Partisi, Ümit Özdağ, gab die Freilassungsentscheidung bekannt und erklärte: „Freilassung, sie wurden alle freigelassen“.
Den Journalisten wurde vorgeworfen, durch ihre Beiträge in den sozialen Medien und ihre flüchtlingsfeindliche Berichterstattung Straftaten begangen zu haben. Nach der Gerichtsentscheidung wurden im Gerichtssaal Parolen wie „Die Türkei ist türkisch und wird türkisch bleiben“ gerufen.
Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung von 10 Personen, darunter Namen wie Süha Çardaklı, Serkan Kafkas und Eray Ertürk, Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Freilassung der 10 Personen angefochten. Das 18. Schwurgericht bestätigte jedoch die Freilassungen und wies den Einspruch der Staatsanwaltschaft zurück.