Entscheidungen zur Beförderung von Richtern und Staatsanwälten im Amtsblatt veröffentlicht

Die Beschlüsse des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), die Namenslisten von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Oberstaatsanwälten und Staatsanwälten sowie Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit enthalten, die ihre Dienstzeit in verschiedenen Graden vollendet haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.

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In den HSK-Beschlüssen sind die Listen mit den Namen der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte enthalten, die in den ersten Grad aufgestiegen sind und ab dem 31. Dezember 2024 erstmals einer Prüfung für die Einstufung in die erste Klasse unterzogen werden.

Diejenigen, die trotz Ablauf ihrer Dienstzeit ihre Namen nicht auf dieser Liste finden, können innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung schriftlich beim HSK eine Überprüfung ihres Status beantragen.

In einem weiteren Beschluss wurden die Listen mit den Namen der Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte sowie der Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht, die ihre Dienstzeit bis Ende Dezember 2024 vollendet haben und deren Beförderung durch den HSK als angemessen erachtet wurde.