Entscheidungen zur Beförderung von Richtern und Staatsanwälten im Amtsblatt veröffentlicht
Die Beschlüsse des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), die die Namenslisten der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte enthalten, deren Dienstzeit in verschiedenen Graden abgelaufen ist und deren Beförderung beschlossen wurde, sind im Amtsblatt veröffentlicht worden.
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In den HSK-Beschlüssen wurden die Listen mit den Namen der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte aufgeführt, die zum 31. August 2024 in den ersten Grad aufgestiegen sind und ab diesem Datum erstmals einer Prüfung für die Einstufung in die erste Klasse unterzogen wurden.
Auf der Liste stehen 56 Richter und 27 Staatsanwälte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie 33 Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Diejenigen, die trotz Ablauf ihrer Dienstzeit ihre Namen nicht auf dieser Liste finden, können innerhalb von 30 Tagen schriftlich beim HSK eine Überprüfung ihres Status beantragen.
Im Beschluss des HSK wurden zudem die Listen mit den Namen der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte verschiedener Grade veröffentlicht, die ihre Dienstzeit bis Ende August 2024 beendet haben und deren Beförderung durch den HSK beschlossen wurde.