Entwicklung im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“! Anträge abgelehnt...
Es gibt eine neue Entwicklung im Prozess um die sogenannte „Neugeborenen-Bande“. Die Anträge der Verteidiger auf Befangenheit der Richter wurden vom 23. Schwurgericht abgelehnt.
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Die Anträge der Verteidiger auf Befangenheit der Richter im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“ wurden vom 23. Schwurgericht abgelehnt.
Wie Haber Global berichtet, wurden im Prozess gegen 47 Angeklagte, denen vorgeworfen wird, neugeborene Patienten in Istanbul gezielt in die Neugeborenenstationen von Privatkliniken verlegt zu haben, mit denen sie zuvor Absprachen getroffen hatten, um dort durch deren Tod unrechtmäßige Gewinne zu erzielen, die Anträge der Verteidiger auf Befangenheit der Richter vom 23. Schwurgericht zurückgewiesen. Das übergeordnete Gericht entschied, dass das Verfahren mit demselben Richtergremium vor dem 22. Schwurgericht fortgesetzt wird.