Entwicklung im Skandal um versteckte Kamera im Bungalow

Im Prozess um den Skandal um eine versteckte Kamera in einem Bungalow im Landkreis Sapanca in der Provinz Sakarya wurden die beiden inhaftierten Angeklagten freigelassen. Während die Aussage eines als Zeugen vernommenen Polizisten aufhorchen ließ – „Über dem Whirlpool befand sich eine Kamera in Form einer Glühbirne, ein rotes Licht blinkte. Als wir dort waren, erlosch das Licht vollständig“ –, vertagte das Gericht die Verhandlung, um noch ausstehende Punkte zu klären.

İHA

Bei dem Vorfall am 30. März bemerkte eine Familie, die aus Istanbul einen Bungalow im Landkreis Sapanca in Sakarya gemietet hatte, eine versteckte Kamera, die in einer Glühbirne verborgen war und das gesamte Schlafzimmer sowie den Whirlpool-Bereich des Gebäudes überblickte.

Die Familie erstattete bei der Polizei Anzeige. Nach der Meldung leiteten die Einsatzkräfte Ermittlungen ein und nahmen den Geschäftsinhaber H.K. (31) sowie dessen Freund T.S. (48) fest. Die beiden Verdächtigen wurden nach ihrer Aussage inhaftiert und in ein Gefängnis überstellt. Am 6. August 2025 erschienen H.K. und T.S. erstmals vor Gericht, wobei die Staatsanwaltschaft die Behebung fehlender Punkte sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten forderte.

Das Gericht entschied jedoch, die fehlenden Punkte zu klären, und vertagte die Verhandlung auf den heutigen Tag. Bei der Verhandlung vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Sapanca waren die inhaftierten Angeklagten, die Kläger M.K. und seine Ehefrau P.K. sowie die Anwälte beider Seiten anwesend.

Der vor Gericht befragte Angeklagte H.K. wiederholte seine früheren Aussagen und erklärte, er habe von der Kameraangelegenheit erst einen Tag vor dem Vorfall erfahren, sein Telefon freiwillig an die Polizei übergeben und es habe keine Löschung von Daten stattgefunden. Er betonte, dass er sich gestellt habe und keine Fluchtversuche unternommen habe, und beantragte seine Freilassung. Der andere Angeklagte, T.S., gab an, der Finanzier des Betriebs zu sein, und erklärte, seine Verbindung zu dem Vorfall beschränke sich lediglich auf seinen Fingerabdruck an der Glühbirne, was ein normaler Umstand sei. T.S. behauptete, er habe die Glühbirne in eine Schublade gelegt, da er sie nicht von anderen unterscheiden konnte, und wies darauf hin, dass auch andere Personen den Bungalow betreten und verlassen hätten. Er bestritt eine Verbindung zu dem Vorfall und forderte seinen Freispruch.

Der Kunde M.K. erklärte, dass man sich nicht bei ihnen entschuldigt habe, und betonte, dass sie Opfer seien und Anzeige erstattet hätten. Der als Zeuge vernommene Polizeibeamte R.E. berichtete ebenfalls, dass sie nach der Meldung zum Tatort geeilt seien und sagte: „Über dem Whirlpool befand sich eine Kamera in Form einer Glühbirne, ein rotes Licht blinkte. Als wir dort waren, erlosch das Licht vollständig.“

Die weiteren als Zeugen vernommenen Polizisten F.S. und B.A. gaben ebenfalls an, ein rotes oder violett wirkendes Licht an der Glühbirne gesehen zu haben. Die Anwälte der Angeklagten widersprachen den belastenden Aussagen und beantragten die Freilassung. Die Staatsanwaltschaft forderte unter Berücksichtigung der etwa viermonatigen Untersuchungshaft der Angeklagten, des weitgehenden Abschlusses der Beweisaufnahme sowie des Strafrahmens des Delikts deren Freilassung. Das Gericht ordnete die Freilassung der Angeklagten an und vertagte die Verhandlung auf einen späteren Zeitpunkt, um die noch offenen Punkte im Dossier zu klären.