Er hatte Beschwerde wegen Rechtsverletzung eingereicht: Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Mehmet Baransu
Das Verfassungsgericht hat die Individualbeschwerde von Mehmet Baransu wegen angeblicher Rechtsverletzungen als unzulässig abgewiesen.
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Der ehemalige Taraf-Journalist Baransu, der am 30. Januar 2010 Dokumente, CDs und Tonaufnahmen zum sogenannten „Balyoz-Operationsplan“ – einem der Komplotte der FETÖ gegen die türkischen Streitkräfte im Rahmen der „Balyoz“-Ermittlungen – in einem Koffer an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte und später im Rahmen von FETÖ-Verfahren angeklagt wurde, hatte 2021 beim Verfassungsgericht Individualbeschwerde wegen angeblicher Rechtsverletzungen eingereicht.
Baransu hatte geltend gemacht, dass sein Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person verletzt worden sei, da die Garantien der Absätze 7 und 8 von Artikel 19 der Verfassung nicht gewährt worden seien. Zudem argumentierte er, dass seine Rechte auf Meinungs- und Pressefreiheit verletzt worden seien, da seine journalistischen Tätigkeiten und Handlungen im Rahmen der Meinungsfreiheit zum Gegenstand seiner Inhaftierung gemacht wurden.
Die Zweite Kammer des Verfassungsgerichts, die den Antrag in ihrer Sitzung am 10. Januar prüfte, entschied, dass die Beschwerde von Baransu unzulässig ist.
Die Begründung der Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt verfasst.
Baransu war vom 13. Schwurgericht Istanbul wegen des Vorwurfs, gegen einige Angeklagte im „Balyoz“-Prozess ein Komplott geschmiedet zu haben, zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem erhielt er vom 2. Schwurgericht Mersin eine Haftstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation.