'Er ist ein Staatsfeind': Kritik aus dem Palast an Staatsanwalt Yavuz Engin wegen Yılmaz Güney

Staatsanwalt Yavuz Engin, der durch den Prozess um die sogenannte „Neugeborenen-Bande“ bekannt wurde, erntete Kritik aus dem Präsidentenpalast, nachdem er über Yılmaz Güney geschrieben hatte: „Er ist ein Mörder eines Richters, er ist ein Staatsfeind mit terroristischer Gesinnung.“ Mustafa Akış, Chefberater des Präsidenten, erklärte: „Solch unverantwortliches Verhalten hat in unserer staatlichen Tradition keinen Platz.“

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Yılmaz Güney steht erneut in der Kritik, nachdem Aufnahmen aufgetaucht sind, die zeigen, wie er an einem Filmset Gewalt gegen eine Person ausübte.


Während die nach Jahren wieder aufgetauchten Bilder für zahlreiche Kommentare sorgten, hatte der durch den Prozess um die Neugeborenen-Bande bekannte Staatsanwalt Yavuz Engin eine bemerkenswerte Äußerung getätigt. Engin schrieb über Güney: „Die Person namens Yılmaz Güney ist ein Mörder eines Richters. Er ist ein Staatsfeind mit terroristischer Gesinnung.“ Nach diesem Beitrag leitete die Familie Güney rechtliche Schritte ein und reichte beim Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) sowie bei der Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen Engin ein.

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Während die Debatte andauert, kam nun Kritik aus dem Palast an Staatsanwalt Engin. Mustafa Akış, Chefberater des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, warf Engin vor, sein Beitrag sei eine PR-Aktion gewesen, und argumentierte, dass dies „nicht mit der staatlichen Seriosität vereinbar“ sei.

Die Erklärung von Akış lautet wie folgt:

„Leider beobachten wir seit einiger Zeit, dass einige unserer Justizangehörigen auf digitalen Plattformen Beiträge teilen, die auf den Wunsch nach Interaktion abzielen und nicht mit den Anforderungen und dem Ansehen des Berufsstandes vereinbar sind.

Es ist offensichtlich, dass Aktivitäten in sozialen Medien, die fast zu einer Wahrnehmung von ‚Influencer-Richtern/Staatsanwälten‘ führen, das institutionelle Ansehen der Justiz und das Vertrauen in die Justiz negativ beeinflussen.

Persönliche PR-Arbeit über soziale Medien entspricht nicht der Seriosität, die unsere Bürger von der Justiz erwarten, und solch unverantwortliches Verhalten hat in unserer staatlichen Tradition keinen Platz.

Meiner Meinung nach sollte die Wahrung des beruflichen Ansehens bei allen digitalen Inhalten, vom Profilbild bis zu den veröffentlichten Texten, grundlegend sein. In diesem Zusammenhang möchte ich alle Beteiligten noch einmal auf den Leitfaden zur Nutzung sozialer Medien aufmerksam machen, der vom Rat der Richter und Staatsanwälte (mit dem Beschluss der Vollversammlung vom 08.03.2022, Nr. 639) angenommen wurde.“