Erdoğan ernennt Muhsin Şentürk zum Generalstaatsanwalt beim Kassationshof

Erdoğan hat Muhsin Şentürk, den Vorsitzenden der 3. Strafkammer des Kassationshofs, der das Urteil im Fall Can Atalay unterzeichnete, zum Generalstaatsanwalt beim Kassationshof ernannt.

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Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurde der Vorsitzende der Strafkammer des Kassationshofs, Muhsin Şentürk, aus den von der Großen Generalversammlung des Kassationshofs vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Artikel 154 der Verfassung der Republik Türkei sowie den Artikeln 30 und 32 des Kassationshofgesetzes Nr. 2797 zum Generalstaatsanwalt beim Kassationshof gewählt.

Es wurde behauptet, dass Şentürk auf Bitte von Erdoğan seine Kandidatur für die Wahl zum Präsidenten des Kassationshofs zurückgezogen habe.