Erhöhung der Mindestkörperschaftsteuer im Amtsblatt veröffentlicht
Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde die Mindestkörperschaftsteuer von 10 auf 15 Prozent angehoben.
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Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurde der Mindestsatz der Körperschaftsteuer von 10 Prozent auf 15 Prozent angehoben. Die Entscheidung ist mit dem heutigen Tag in Kraft getreten.
Gemäß dem mit der Unterschrift des AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten Beschluss wurde der Mindestsatz der Körperschaftsteuer von 10 auf 15 Prozent erhöht.
Der besagte Beschluss lautet wie folgt: