Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Seeleute im Amtsblatt veröffentlicht
Das Verpflegungsgeld für Seeleute, für die kein Verpflegungsdienst eingerichtet ist, wurde von 170 Lira auf 230 Lira angehoben.
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Die Entscheidung des Ausschusses zur Festlegung des Verpflegungsgeldes für Seeleute des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dem Beschluss zufolge trat der Ausschuss am 28. Februar im Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit zusammen.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, das tägliche Verpflegungsgeld in bar, das jedem Seemann gezahlt wird, für alle Küstenregionen und Seen auf netto 230 Lira festzulegen.
Bisher wurde den Seeleuten ein tägliches Verpflegungsgeld von netto 170 Lira gezahlt.