Erkan Baş: 'Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Can Atalay wurde einstimmig getroffen'
Der TİP-Vorsitzende Erkan Baş gab bekannt, dass die zweite Entscheidung des Verfassungsgerichts über eine Grundrechtsverletzung im Fall Can Atalay einstimmig getroffen wurde.
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Der Vorsitzende der TİP, Erkan Baş, betonte in einer Erklärung auf seinem Social-Media-Konto ein bemerkenswertes Detail bezüglich der zweiten Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM) zur Verletzung der Grundrechte von Can Atalay.
Baş äußerte sich wie folgt:
"Aufgrund der Berichte zur Entscheidung im Fall Can Atalay möchte ich ein wichtiges Detail teilen. Laut der uns vorliegenden Kurzfassung der Entscheidung wurde die Feststellung der Verletzung des 'Rechts auf Individualbeschwerde' aufgrund der Nichtumsetzung des ersten Urteils zur Grundrechtsverletzung sowie die Anordnung der Freilassung von den Mitgliedern des Verfassungsgerichts einstimmig beschlossen.
Das Verfassungsgericht hat bewertet, dass 'vor dem 13. Schwurgericht ein neues Verfahren eingeleitet, die Vollstreckung ausgesetzt, die Freilassung veranlasst und im neu aufzunehmenden Verfahren ein Einstellungsbeschluss gefasst werden muss'."
Can Atalay kararı ile ilgili yazılanlar nedeniyle bir ayrıntıyı not düşmek istiyorum.
— Erkan BAŞ (@erkbas) 21. Dezember 2023
Bize ulaşan kısa karara göre ilk ihlal kararının uygulanmaması sebebiyle “bireysel başvuru hakkının” ihlali ile tahliye kararı OYBİRLİĞİYLE alınmış.
AYM, “13. ACM’de yeniden yargılama… pic.twitter.com/Dj5ZODXaXb