Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft zu Hüseyin Gün

Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat erklärt, dass Berichte, wonach im Rahmen der laufenden „Spionage“-Ermittlungen gegen den Verdächtigen Hüseyin Gün bereits zuvor ein Verfahren wegen „FETÖ-Mitgliedschaft“ eingeleitet und eingestellt worden sei, nicht der Wahrheit entsprechen.

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Am 24. Oktober hatte die Generalstaatsanwaltschaft ein „Spionage“-Ermittlungsverfahren gegen den inhaftierten Präsidentschaftskandidaten der CHP und Bürgermeister von Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, den Chefredakteur von TELE1, Merdan Yanardağ, sowie den Berater von İmamoğlu, Necati Özkan, eingeleitet.

Yanardağ wurde noch am selben Morgen festgenommen, und am Abend wurde für TELE1 durch den Einlagensicherungsfonds (TMSF) ein Zwangsverwalter bestellt. Gestern (25. Oktober) wurde mitgeteilt, dass die Haftdauer von Yanardağ um 24 Stunden verlängert wurde.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zuvor erklärt, dass die digitalen Materialien von Hüseyin Gün, der am 4. Juli wegen des Vorwurfs der „Spionage“ festgenommen wurde, untersucht würden. Als Ergebnis der Untersuchung wurde behauptet, dass Fotos von militärischer Munition und Waffen gefunden wurden, auf die Privatpersonen oder Unternehmen keinen Zugriff haben.

Zudem wurde behauptet, dass sich unter diesen Materialien auch Passfotos von israelischen Staatsbürgern befanden, die im militärischen oder politischen Bereich in Israel tätig sein sollen.

Bezüglich der Vorwürfe gegen Gün gab die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft heute (26. Oktober) eine neue Erklärung ab:

„Es wurde festgestellt, dass in einigen Presseorganen behauptet wurde, gegen die im Rahmen der Ermittlungen genannte Person Hüseyin Gün sei zuvor bereits wegen FETÖ-Mitgliedschaft ermittelt und das Verfahren eingestellt worden; diese Information entspricht nicht der Wahrheit und dient der Desinformation.“