Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft zum Flugzeugabsturz mit libyscher Delegation

Im laufenden Ermittlungsverfahren zum Flugzeugabsturz in Ankara, bei dem der libysche Generalstabschef ums Leben kam, hat die Staatsanwaltschaft eine neue Erklärung abgegeben.

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Die Ermittlungen zu dem Flugzeugabsturz vom 23. Dezember 2025, bei dem die Maschine kurz nach dem Start vom Flughafen Ankara-Esenboğa in der Region Haymana abstürzte und die Delegation um den libyschen Generalstabschef ums Leben kam, dauern an.

In einer Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Ankara wurde betont, dass das nach dem Unfall eingeleitete Gerichtsverfahren weiterhin fortgesetzt wird. Im Rahmen der internationalen Dimension der Ermittlungen wurde mitgeteilt, dass ein Staatsanwalt und zwei stellvertretende Staatsanwälte der libyschen Generalstaatsanwaltschaft zusammengetroffen sind und der Informationsaustausch im Rahmen internationaler Abkommen und bilateraler Beziehungen stattgefunden hat.

In der Erklärung wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Unfallbericht, der die Details des Absturzes aufklären soll, noch nicht zur Akte hinzugefügt wurde, die Ermittlungsarbeiten jedoch sorgfältig und aus verschiedenen Blickwinkeln fortgesetzt werden.

Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft lautet wie folgt:

'Im Rahmen der von unserer Generalstaatsanwaltschaft Ankara geführten Ermittlungen zu dem Vorfall, bei dem das Flugzeug, das am 23. Dezember 2025 um 20.17 Uhr Ortszeit vom Flughafen Ankara-Esenboğa startete und den libyschen Generalstabschef sowie die begleitende Delegation beförderte, um 20.38 Uhr Ortszeit von den Radarschirmen verschwand und in Haymana abstürzte, wurde ein Treffen mit einem Staatsanwalt und zwei stellvertretenden Staatsanwälten abgehalten, die mit den Ermittlungen bei der libyschen Generalstaatsanwaltschaft betraut sind. Dabei fand ein Informationsaustausch im Rahmen internationaler Abkommen und bilateraler Beziehungen statt und die erreichten Stadien der gegenseitigen Ermittlungen wurden bewertet.

Der Unfallbericht wurde der Ermittlungsakte noch nicht vorgelegt, und die Ermittlungsarbeiten werden vielseitig und sorgfältig fortgesetzt.'