Erklärung des Internationalen Gerichtshofs zur Türkei

Die Türkei hat beim Internationalen Gerichtshof eine Interventionserklärung in dem von Südafrika gegen Israel angestrengten Verfahren wegen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention eingereicht.

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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat bekannt gegeben, dass die Türkei eine Interventionserklärung in dem von Südafrika gegen Israel wegen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention angestrengten Verfahren eingereicht hat.

In einer schriftlichen Erklärung des Internationalen Gerichtshofs wurde mitgeteilt, dass die Türkei ihre Absicht zur Intervention in dem Verfahren erklärt hat, das die Republik Südafrika im Rahmen des UN-Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 gegen Israel eingeleitet hat.

In der Erklärung wurde festgehalten, dass die Türkei die Interventionserklärung gemäß Artikel 63 des Statuts des Gerichtshofs eingereicht hat, der besagt: "Wenn die Auslegung eines Übereinkommens, an dem andere Staaten als die am Rechtsstreit beteiligten Staaten beteiligt sind, in Frage steht, ist jeder dieser Staaten berechtigt, dem Verfahren beizutreten."

Es wurde weiter ausgeführt, dass die Türkei Erklärungen zur korrekten Auslegung der Artikel I, II, III, IV, V und VI der Völkermordkonvention vorgelegt hat. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Türkei die Formulierung verwendet hat, sie "behält sich das Recht vor, gemäß Artikel 62 des Statuts einen Antrag auf Genehmigung zur Intervention zu stellen".

Eine Delegation bestehend aus dem türkischen Botschafter in Den Haag, Selçuk Ünal, dem AK-Partei-Abgeordneten für Istanbul, Prof. Dr. Cüneyt Yüksel, dem Vorsitzenden des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses Türkei-EU und AK-Partei-Abgeordneten für Istanbul, İsmail Emrah Karayel, sowie dem Mitglied des Verfassungsausschusses und Abgeordneten für Denizli, Cahit Özkan, hatte die Interventionserklärung der Türkei in dem Völkermordverfahren gegen Israel heute bei der Kanzlei des IGH eingereicht.

Damit ist die Türkei nach Nicaragua, Kolumbien, Libyen, Mexiko, Palästina und Spanien das siebte Land, das eine Interventionserklärung in dem Völkermordverfahren zwischen Südafrika und Israel vor dem IGH eingereicht hat.