Erklärung des Verteidigungsministeriums zur Gebühr für den Wehrersatzdienst
Der Presse- und Öffentlichkeitsberater des Verteidigungsministeriums und Sprecher des Ministeriums, Konteradmiral Zeki Aktürk, gab bekannt, dass die Gebühr für den Wehrersatzdienst 416.361 Lira und 30 Kuruş beträgt.
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Der Presse- und Öffentlichkeitsberater des Verteidigungsministeriums und Sprecher des Ministeriums, Konteradmiral Zeki Aktürk, gab bekannt, dass die Gebühr für den Wehrersatzdienst 416.361 Lira und 30 Kuruş beträgt.
Der Presse- und Öffentlichkeitsberater des Verteidigungsministeriums und Sprecher des Ministeriums, Konteradmiral Zeki Aktürk, äußerte sich während der wöchentlichen Pressekonferenz im Ministerium.
Zeki Aktürk machte während der Pressekonferenz Angaben zur Gebühr für den Wehrersatzdienst.
Aktürk erinnerte daran, dass mit Artikel 12 des Gesetzes Nr. 7577 über die Änderung einiger Gesetze, das in der Ausgabe des Amtsblatts vom 17. April veröffentlicht wurde, eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes vorgenommen wurde.
Ministeriumssprecher Aktürk erklärte, dass die Gebühr für den Wehrersatzdienst 416.361 Lira und 30 Kuruş beträgt.