Erklärung von Minister Uraloğlu zu Flugticketpreisen: Höchstpreis könnte auf 4.000 TL steigen
Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, antwortete auf eine parlamentarische Anfrage zu Flugannullierungen und Ticketpreisen und erklärte, dass der Höchstpreis für Flugtickets im August auf bis zu 4.000 TL steigen könnte.
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Der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Abdulkadir Uraloğlu, beantwortete eine schriftliche parlamentarische Anfrage des DEM-Parteien-Abgeordneten für Diyarbakır, Serhat Eren, bezüglich Flugannullierungen und Ticketpreisen.
Uraloğlu erklärte, dass sichergestellt werde, dass die von der Generaldirektion für Zivilluftfahrt festgelegten Passagierrechte gewährt würden. Bei Annullierungen aus technischen oder betrieblichen Gründen werde sichergestellt, dass die Unternehmen den Passagieren Entschädigungen zahlten. Zudem betonte er, dass gegen Unternehmen bei Verstößen gegen die Vorschriften Bußgelder in der durch das türkische Zivilluftfahrtgesetz festgelegten Höchstgrenze verhängt würden.
Minister Uraloğlu teilte mit, dass in der gesamten Türkei bis Ende März dieses Jahres 1.413 Anträge im Zusammenhang mit Flugannullierungen gestellt wurden.
Uraloğlu wies darauf hin, dass die Anwendung von Höchstpreisen bei Ticketgebühren unter der Koordination ihres Ministeriums erfolge, und führte dazu Folgendes aus:
"Bei Inlandsdirektflügen gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2024 für 80 Prozent der Tickets eines Fluges ein Höchstpreis von 2.000 Lira; für die verbleibenden 20 Prozent, die nach dem Verkauf dieser Tickets übrig bleiben, werden 3.250 Lira angewendet. Ab dem 1. August 2024 werden für 80 Prozent der Tickets eines Fluges 2.500 Lira und für die verbleibenden 20 Prozent, die nach dem Verkauf dieser Tickets übrig bleiben, 4.000 Lira berechnet."
'DURCH DIE FESTLEGUNG DER FLUGZEITEN...'
Uraloğlu betonte, dass Fluggesellschaften kommerzielle Unternehmen seien, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen agierten, und äußerte: "Angelegenheiten wie die Aufnahme von Flügen zu Flughäfen, die Einrichtung zusätzlicher Strecken, die Änderung von Flugzeiten sowie die Durchführung von Flügen mit oder ohne Zwischenstopp liegen im Ermessen der Fluggesellschaften. Die Fluggesellschaften beantragen ihre Flugzeiten selbst, basierend auf ihren Flottenstrukturen, der Flottenverfügbarkeit, Slot-Zeiten und den Verbindungen der in ihren Flotten befindlichen Luftfahrzeuge."
Abdulkadir Uraloğlu teilte mit, dass bei Eingang von Fluganträgen diese von ihrem Ministerium im Rahmen der einschlägigen Gesetzgebung geprüft würden.