Ermittlungen gegen Celal Şengör: Bis zu 2 Jahre Haft gefordert

Die Äußerungen des Geologen Prof. Dr. Celal Şengör über das türkische Volk haben ein juristisches Nachspiel. Die Generalstaatsanwaltschaft Beykoz hat Anklage gegen Şengör wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Herabwürdigung der Nation“ erhoben.

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Einer der führenden Geowissenschaftler der Türkei, Prof. Dr. Celal Şengör, ist aufgrund einer Rede, die in den sozialen Medien für Aufsehen sorgte, ins Visier der Justiz geraten. Nach Şengörs scharfer Kritik am türkischen Volk leitete die Generalstaatsanwaltschaft Beykoz ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.

AUSSAGEN IN DER ANKLAGESCHRIFT

Wie die Zeitung Sabah berichtet, wurden in der gegen Şengör erstellten Anklageschrift die Äußerungen, die er am 20. November 2024 in einer Rede in Istanbul getätigt hatte, als Beweismittel angeführt. In der Anklageschrift wurden folgende Worte zitiert:

"Die Türkei ist ein winziges, zusammengeschustertes Land. Es ist eines der primitivsten Länder, die ich auf der Welt gesehen habe. Ich habe kein Volk kennengelernt, das so ignorant ist wie das türkische Volk und dem das Konzept der Moral so sehr fehlt... Der durchschnittliche IQ des anatolischen Türken liegt heute bei 86, der IQ eines normalen Menschen bei 90. Das heißt, ihr seid in den Statistiken eine geistig zurückgebliebene Nation."

ERMITTLUNGSGENEHMIGUNG VOM JUSTIZMINISTERIUM ERTEILT

Im Zuge der Ermittlungen, die aufgrund von Bürgeranzeigen nach den besagten Äußerungen eingeleitet wurden, wurde am 12. Mai 2025 die offizielle Ermittlungsgenehmigung der Generaldirektion für Strafangelegenheiten des Justizministeriums eingeholt.

In der Anklageschrift wird darauf hingewiesen, dass Şengör in seiner Verteidigung geltend machte, seine Worte würden auf wissenschaftlichen Daten basieren. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese Erklärung jedoch dahingehend, dass sie in der Öffentlichkeit große Empörung ausgelöst habe und die Äußerungen die Grenze zur Beleidigung überschritten hätten.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, Şengörs Worte seien "darauf ausgerichtet, die türkische Nation herabzuwürdigen, und seien von diffamierender und beleidigender Natur". Gemäß Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) forderte sie eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren wegen "öffentlicher Herabwürdigung der Nation".