Ermittlungen gegen Freilassungsbeschluss für Ayşe Barım eingeleitet: Nach Einspruch erneut inhaftiert

Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter des 8. Strafgerichts erster Instanz in Istanbul, Fatih Kapan, eingeleitet, nachdem dieser die Freilassung der im Rahmen der Gezi-Park-Ermittlungen inhaftierten Ayşe Barım angeordnet hatte.

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Der Anwalt von Ayşe Barım hatte in den vergangenen Tagen einen Antrag auf Aufhebung der Untersuchungshaft gestellt. Dieser Einspruch wurde vom zuständigen Friedensstrafgericht abgelehnt.

Daraufhin reichte ihr Anwalt jedoch einen Einspruch beim Istanbuler Strafgericht erster Instanz ein. Der Richter des 8. Istanbuler Strafgerichts erster Instanz, Fatih Kapan, sorgte mit seiner Entscheidung für einen Skandal und ordnete die Freilassung von Barım an.

ERST FREILASSUNG, DANN INHAFTIERUNG

Wie aus einem Bericht von Son.tv hervorgeht, legte der für das Büro für Terrorstraftaten der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft zuständige stellvertretende Generalstaatsanwalt Can Tuncay Beschwerde gegen die Entscheidung ein und forderte die Fortsetzung der Untersuchungshaft für Barım. Nach Prüfung der Akte durch das Istanbuler Schwurgericht wurde die erneute Inhaftierung von Barım angeordnet.

ERMITTLUNGEN GEGEN RICHTER

Der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) wurde nach der Entscheidung von Richter Fatih Kapan aktiv. Der HSK hat ein Ermittlungsverfahren gegen Richter Kapan eingeleitet.