Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul wegen unzulässiger Ausgaben
Generalstaatsanwaltschaft Istanbul: Es wurde ein von Amts wegen eingeleitetes Ermittlungsverfahren bezüglich der Vorwürfe unzulässiger Ausgaben bei bestimmten Veranstaltungen der Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eingeleitet.
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Nach der Stadtverwaltung Ankara wurde nun auch für die Stadtverwaltung Istanbul die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben.
Für die Stadtverwaltung Ankara (ABB), die seit etwa zwei Tagen geprüft wird, war bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
In den darauffolgenden Stunden traf auch eine Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul bezüglich der İBB ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat in Abstimmung mit den Inspektoren des Innenministeriums von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob durch unzulässige Ausgaben ein Schaden für die Öffentlichkeit entstanden ist.
In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul heißt es:
„Bezüglich der Vorwürfe, dass bei der Stadtverwaltung Istanbul im Rahmen einiger Veranstaltungen unzulässige Ausgaben getätigt wurden und dadurch ein Schaden für die Öffentlichkeit entstanden sei, die auf verschiedenen Nachrichtenseiten und in sozialen Medien verbreitet wurden, hat unsere Generalstaatsanwaltschaft in Abstimmung mit den Inspektoren des Innenministeriums von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“
WAS HAT ERDOĞAN GESAGT?
Der AKP-Vorsitzende und Präsident Erdoğan hatte kürzlich in einer Erklärung die CHP-geführten Kommunen hinsichtlich ihrer Ausgaben und Dienstleistungen kritisiert und geäußert: „Wir werden diejenigen, die die Rechte der Öffentlichkeit rücksichtslos nutzen und sie als Kapital für ihre Anhänger verwenden, vor dem Gesetz zur Rechenschaft ziehen.“