Ermittlungen gegen Leutnants abgeschlossen: Hoher Disziplinarausschuss tritt zusammen

Im Rahmen der Untersuchung gegen die Leutnants, die am 30. August 2024 an der Militärakademie den Slogan „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ skandiert hatten, wurden die schriftlichen Stellungnahmen abgeschlossen und die Akte an das Kommando der Landstreitkräfte übermittelt. Die Akte wird in der Sitzung des Hohen Disziplinarausschusses am 16. Januar beraten.

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Im Disziplinarverfahren, das nach der offiziellen Abschlussfeier der Militärakademie am 30. August 2024 eingeleitet wurde, sind die schriftlichen Stellungnahmen der Leutnants, die mit der Forderung nach einer „Entlassung aus den Türkischen Streitkräften“ an den Hohen Disziplinarausschuss (YDK) verwiesen wurden, abgeschlossen und an das Kommando der Landstreitkräfte übermittelt worden.

HOHER DISZIPLINARAUSSCHUSS TRITT ZUSAMMEN

Der YDK, der die Akte der Leutnants beraten wird, tritt am Donnerstag, den 16. Januar 2025, zusammen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur ANKA haben die Anwälte der Leutnants ihre Arbeit an den schriftlichen Stellungnahmen abgeschlossen.

Die Anwälte haben die Unterschriften eingeholt und die schriftlichen Stellungnahmen samt Anlagen beim Kommando der Landstreitkräfte eingereicht. Die Leutnants und ihre Anwälte werden ihre mündlichen Stellungnahmen am Donnerstag, den 16. Januar, um 14.00 Uhr, dem Tag der YDK-Sitzung, vortragen.

WAS WAR GESCHEHEN?

Nachdem die Leutnants nach der offiziellen Abschlussfeier der Militärakademie am 30. August 2024 ihre Säbel gekreuzt und den Slogan „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ skandiert hatten, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, in dessen Folge 5 Leutnants mit der Forderung nach einer „Entlassung aus den Türkischen Streitkräften“ an den Hohen Disziplinarausschuss verwiesen worden waren.

Quellen des Verteidigungsministeriums hatten erklärt, dass Verfahren eingeleitet wurden, um die Leutnants, die die Aktion organisiert hatten, sowie weiteres Personal, das Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder Verantwortung trug, gemäß dem TSK-Disziplinargesetz Nr. 6413 an den YDK zu verweisen.