Ermittlungen gegen Veteran: Er hatte sich gegen Besuch mit Turban und Gewand im Offiziersheim gewehrt

Die Sözcü-Kolumnistin Saygı Öztürk thematisierte den Fall des Veteranen Tarkan Yılgün, gegen den Ermittlungen eingeleitet wurden, weil er sich gegen Personen wehrte, die in religiöser Kleidung das Offiziersheim betraten.

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Tarkan Yılgün, der während seines Dienstes als Unteroffizier im Südosten verwundet wurde und den Veteranenstatus erhielt, beobachtete, wie eine Person in einem grünen Gewand gemeinsam mit ihrer Familie das Offiziersheim in Lüleburgaz betrat.

Daraufhin sprach Yılgün den diensthabenden Soldaten im Offiziersheim an und fragte: „Sie lassen mich wegen meiner knielangen Hose nicht hinein. Warum lassen Sie einen jungen Mann mit Gewand und Turban in das Offiziersheim?“

Der diensthabende Soldat antwortete: „In der Richtlinie steht, dass man nicht mit Hausschuhen oder Shorts eintreten darf. Es steht dort nicht, dass man nicht mit Gewand eintreten darf. Deshalb habe ich ihn hineingelassen.“

Yılgün sprach anschließend mit dem diensthabenden Unteroffizier. Dieser erklärte, der Soldat habe die Person ohne Rücksprache hineingelassen.

Gegen Yılgün, der diesen Vorfall im Offiziersheim per E-Mail beim Oberkommando der Landstreitkräfte gemeldet hatte, wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Yılgün gab in seiner Aussage nach der Anzeige durch das 65. Mechanisierte Infanteriebrigadekommando in Lüleburgaz Folgendes zu Protokoll:

„Ich habe diesen Vorfall dem Oberkommando der Landstreitkräfte per E-Mail gemeldet. Zu dem Soldaten, der den jungen Mann mit Gewand hineingelassen hatte, sagte ich: ‚Ihr werdet dafür büßen‘ (Yanacaksınız). Damit meinte ich, dass sie mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen müssen. Es lag keineswegs eine Drohung oder eine Behinderung der Dienstausübung vor. Einen Tag nach diesem Vorfall rief ich den Vorsitzenden des Verbandes türkischer Unteroffiziere (TEMAD), Ortsverband Lüleburgaz, Mahir Çoğu, auf seinem Mobiltelefon an. Er sagte mir, dass er in den Vorfall im Offiziersheim eingegriffen habe. Auf dem Foto, das mich erreichte, saß der junge Mann mit Gewand und Turban in der Cafeteria.“

Die Sözcü-Kolumnistin Saygı Öztürk berichtete in ihrer Kolumne über die Erlebnisse des Unteroffiziers Tarkan Yılgün.

Öztürk zitierte aus dem Schreiben, das Yılgün bei der Staatsanwaltschaft Lüleburgaz einreichte, nachdem gegen ihn Ermittlungen eingeleitet worden waren.

In Yılgüns Schreiben hieß es:

„Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Lüleburgaz mit dem Aktenzeichen 2024/4430 wurde ich von der Polizeidirektion Lüleburgaz vorgeladen und habe meine Aussage gemacht. Das 65. Mechanisierte Infanteriebrigadekommando in Lüleburgaz hat aufgrund meiner Erklärungen gegenüber der Presse Anzeige gegen den TEMAD-Vorsitzenden und mich erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Artikel 9-11 der Verordnung über die Offiziersheime der Türkischen Streitkräfte (TSK), die am 22. Mai 2022 im Amtsblatt unter der Nummer 31845 veröffentlicht wurde, geändert wurden. Es wird erklärt, dass Kleidung, Erscheinungsbild, Ordnung und Disziplin gemäß den vom Verteidigungsministerium festgelegten Grundsätzen geregelt werden. Gemäß der entsprechenden Richtlinie ist es ein Verstoß, eine Person mit grünem Gewand, Turban und Hausschuhen in das Offiziersheim in Lüleburgaz einzulassen. Ich erstatte Anzeige gegen diejenigen, die dies ermöglicht haben. Ich bitte um die Einleitung der erforderlichen Schritte.“

Öztürk schloss ihren Artikel mit folgenden Worten:

IST DER EINTRITT MIT GEWAND ERLAUBT?

Man muss sich das einmal vorstellen: In Offiziersheime und militärische Einrichtungen kann man mittlerweile mit grünem Gewand und Turban eintreten, während gegen einen Veteranen aus dem Südosten und den Vorsitzenden eines Unteroffiziersverbandes, die sich gegen diesen Zutritt in dieser Kleidung wehrten, von einem militärischen Einheitskommando Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wird.

In der Richtlinie stünde nicht, dass man „nicht mit Turban oder Gewand eintreten darf“, deshalb seien sie hineingelassen worden!

Man hatte auch schon einen Kommandeur gesehen, der über seiner Militäruniform ein Gewand trug und einen Turban aufhatte. Dieser Kommandeur wurde nicht belangt. Wenn man das sieht, stellt sich heraus, dass der Zutritt zum Offiziersheim mit Turban und Gewand offenbar erlaubt ist. Da nicht gegen diejenigen ermittelt wird, die so eintreten, sondern gegen diejenigen, die darauf reagieren, sagen wir einfach: ‚Wo sind wir nur hingekommen‘ und setzen hier den Schlusspunkt.“