Ermittlungen im Fall Ayhan Bora Kaplan dauern an: Bericht über Polizeidirektoren veröffentlicht
Der Inspektionsbericht zu den im Fall Ayhan Bora Kaplan genannten Polizeibeamten ist bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. In dem Bericht wird festgestellt, dass Serdar Sertçelik, gegen den eine gerichtliche Anordnung zum Hausarrest und das Anlegen einer elektronischen Fußfessel verhängt worden war, trotz dieser Maßnahmen auf illegalem Weg ins Ausland geflohen ist. Es wird bewertet, dass die notwendigen Bemühungen und die erforderliche Sorgfalt für seine Ergreifung nicht gezeigt wurden. Es wurde mitgeteilt, dass die Entscheidung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen gegen die Polizeiführer und Beamten, bei denen Versäumnisse festgestellt wurden, in der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Ankara liegen.
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In dem Inspektionsbericht, der zu den hochrangigen Polizeibeamten erstellt wurde, die im Fall Ayhan Bora Kaplan genannt werden, wird festgestellt, dass seit dem Datum, an dem der Kontakt zum flüchtigen Angeklagten des Verfahrens gegen die kriminelle Organisation Ayhan Bora Kaplan, Serdar Sertçelik, abgebrochen ist, nicht die notwendigen Bemühungen und die erforderliche Sorgfalt für seine Ergreifung gezeigt wurden.
Der Inspektionsbericht zu den hochrangigen Polizeibeamten, die in den Anschuldigungen von Sertçelik, einem der Angeklagten im Verfahren gegen die kriminelle Organisation Ayhan Bora Kaplan, erwähnt werden, ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingegangen.
In dem Bericht wird mitgeteilt, dass die Polizeidirektion der Provinz Ankara 9 Tage nach dem Abbruch des Kontakts zu Sertçelik, am 5. Dezember 2023, ein Schreiben an die 80 Polizeidirektionen der Provinzen sowie an die Abteilung für den Kampf gegen Schleuserei und Grenzübergänge gerichtet hat, in dem zur Wachsamkeit an allen Grenzübergängen sowie an den Ein- und Ausreisepunkten der Provinzen hinsichtlich der Möglichkeit einer Flucht ins Ausland und der Ergreifung des Verdächtigen aufgerufen wurde.
"NICHT DIE ERFORDERLICHE SORGFALT UND BEMÜHUNG GEZEIGT"
Es wurde festgehalten, dass seit dem Datum des Kontaktabbruchs zu Sertçelik nicht die notwendigen Bemühungen und die erforderliche Sorgfalt für seine Ergreifung gezeigt wurden.
In dem Bericht wird daran erinnert, dass gegen Serdar Sertçelik bis zum Ende der Ermittlungen eine gerichtliche Anordnung zum Hausarrest verhängt worden war, er ab dem 18. Oktober 2023 vom 2. Friedensstrafgericht Ankara unter Hausarrest gestellt wurde und das Anlegen einer elektronischen Fußfessel beschlossen worden war; trotz dieser Maßnahmen sei Sertçelik auf illegalem Weg ins Ausland geflohen.
In dem Bericht wird mitgeteilt, dass gemäß der Bestimmung in der Strafprozessordnung bezüglich der Aufgaben und Befugnisse der Staatsanwälte, wonach "gegen Polizeiführer und Beamte, bei denen Missbrauch oder Versäumnisse bei der Ausführung der mündlichen oder schriftlichen Anordnungen und Ersuchen der Staatsanwälte festgestellt werden, von den Staatsanwälten unmittelbar ermittelt wird", die Entscheidung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen in der Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Ankara liege.
HINTERGRUND DER ERMITTLUNGEN
Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hatte am 6. Mai aufgrund der Anschuldigungen des flüchtigen Angeklagten Serdar Sertçelik im Verfahren gegen die kriminelle Organisation Ayhan Bora Kaplan Ermittlungen eingeleitet.
Von den 10 im Rahmen der Ermittlungen festgenommenen Verdächtigen wurden 7 wegen "Versuchs der Beeinflussung von Justizorganen, Sachverständigen oder Zeugen", "Offenlegung von Dienstgeheimnissen" und "Begünstigung von Straftätern" inhaftiert.
Während 2 der Verdächtigen unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen wurden, dauern die polizeilichen Maßnahmen gegen einen weiteren Verdächtigen an.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Ermittlungen gegen die Verdächtigen wegen des in Artikel 316/1 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) geregelten Tatbestands der "Vereinbarung zur Begehung eines der Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates oder die verfassungsmäßige Ordnung" fortgesetzt werden.