Ermittlungen nach „Erdoğan ist verstorben“-Beitrag eingeleitet

Nach einem Beitrag auf dem Facebook-Account der Zeitung Aydın Denge wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der „Verbreitung irreführender Informationen an die Öffentlichkeit“ gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) eingeleitet.

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Ein Beitrag auf dem Facebook-Account der Zeitung Aydın Denge sorgte in den sozialen Medien für Empörung. Es wurde darauf hingewiesen, dass in dem Beitrag, der eine Todesanzeige einer Person namens „Gülşen Erdoğan“ zeigte, lediglich die Worte „Erdoğan ist verstorben“ hervorgehoben wurden.

Nach diesem Beitrag wurde die Generalstaatsanwaltschaft Aydın aktiv. Wie mitgeteilt wurde, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Straftatbestands der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches eingeleitet.

Nachdem sich der Beitrag in kürzester Zeit in den sozialen Medien verbreitet hatte, reagierten zahlreiche Nutzer mit Kritik. Es wird davon ausgegangen, dass die Ermittlungen darauf abzielen festzustellen, ob der Beitrag in der Öffentlichkeit eine irreführende Wahrnehmung erzeugt hat.