Ermittlungsakte gegen Özgür Özel nach Ankara geschickt: Er hat bereits 56 vorliegende Dossiers
Die Ermittlungsakte gegen Özgür Özel, die aufgrund einer Untersuchung zum CHP-Parteitag eröffnet wurde, bei der die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft ihre Unzuständigkeit erklärte, wurde an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara übermittelt.
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Das Büro für die Untersuchung organisierter Kriminalität der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat in zwei separaten Ermittlungsverfahren gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel und den CHP-Abgeordneten für Malatya, Veli Ağbaba, einen Unzuständigkeitsbeschluss gefasst.
Es wurde mitgeteilt, dass die Akten an das Büro für die Untersuchung parlamentarischer Straftaten der Generalstaatsanwaltschaft Ankara übermittelt wurden, um die Grundlage für die Erstellung von Anklageschriften (Fezleke) zu bilden.
In der Erklärung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft heißt es:
"Da es sich bei den beschuldigten Personen in beiden Akten um amtierende Abgeordnete handelt, wurde gemäß Artikel 161/9 der Strafprozessordnung (CMK) Nr. 5271 festgestellt, dass die Zuständigkeit für die Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara liegt.
Aus diesem Grund hat die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft bezüglich Özgür Özel und Veli Ağbaba einen Unzuständigkeitsbeschluss gefasst und entschieden, die beiden separaten Ermittlungsunterlagen zur weiteren Bearbeitung an das Büro für die Untersuchung parlamentarischer Straftaten der Generalstaatsanwaltschaft Ankara zu senden."
Gegenstand der Untersuchung war der 38. Ordentliche Parteitag, bei dem Özgür Özel zum Vorsitzenden gewählt wurde. Gegen Özel liegen bereits 56 Dossiers vor, die zuvor an das Parlament übermittelt wurden.