Ermittlungsverfahren gegen Mabel Matiz wegen „Obszönität“
Nachdem das Ministerium für Familie und Sozialdienste einen Antrag auf Sperrung des Liedes „Perperişan“ gestellt hatte, hat die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen „Obszönität“ gegen Fatih Karaca eingeleitet, der unter seinem Künstlernamen Mabel Matiz bekannt ist.
İHA
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat nach einem Antrag des Ministeriums für Familie und Sozialdienste bezüglich des Liedes „Perperişan“ ein Ermittlungsverfahren gegen Mabel Matiz wegen des Vorwurfs der „Obszönität“ eingeleitet.
Der bekannte Künstler gab im Rahmen des laufenden Verfahrens heute eine Aussage ab.
ZUGANGSSPERRE FÜR DAS LIED
Das Ministerium für Familie und Sozialdienste hatte zuvor eine Zugangssperre für das besagte Werk gefordert. Dem Antrag entsprechend wurde am 18. September eine Entscheidung zur Sperrung des Liedes umgesetzt.
In der Begründung für die Sperre wurde betont, dass das Lied die Familienstruktur schädigen, die geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ beeinflussen, die öffentliche Ordnung stören und in der Gesellschaft für Aufruhr sorgen könnte.
STELLUNGNAHME VON MABEL MATİZ
Mabel Matiz hatte sich nach den Entwicklungen über seinen Social-Media-Account geäußert.
In seinem Beitrag erklärte der Künstler: „Meine Lieder sind immer von vielen Bereichen des Lebens inspiriert und erzählen vom Leben selbst. In einem Produkt, das durch meinen Schreibstil entstanden ist, kann jeder, der zuhört, persönliche Bedeutungen finden, die für ihn selbst relevant sind. Das ist ohnehin das Reizvolle und Schöne an Kunst und Literatur.“
In seiner Erklärung fügte er hinzu: „Dieses Lied erzählt in Anlehnung an die Tradition der Volksliteratur eine Liebesgeschichte durch Metaphern.“